Ist es strafbar wenn man bei der rot-gelb Phase einer Ampel los fährt?
Hallöchen ihr lieben :) Also ich frage mich seit längerem, ob es strafbar ist wenn man die Ampel in der rot-gelb-Phase überfährt.. also theoretisch schon anfährt bevor die Ampel grün ist. Und jetzt will ich nicht hören "grün heißt erst losfahren 😆" es geht mir drum, ob ein z. B. ein Blitzer der bei rot überfahrenen Ampeln blitzt , bei rotgelb dies auch tun würde. Und ein Link zur richtigen Stelle im Bußgeldkatalog wäre hilfreich - finde ich nicht. Dankeschön im Voraus
4 Antworten
Strafbar ist das nicht weil es keine Straftat ist - wohl aber ahndbar weil es eine Ordnungswidrigkeit ist.
Aus dem Bußgeldkatalog:
- Sie missachteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht.
- § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat
- 15€ Verwarnungsgeld
Es handelt sich hierbei nur um einen Verstoß der stvo xD sind 15-30€ je nach dem
Kommt es infolge des Frühstarts nicht zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann von einem Fahrverbot abgesehen
werden (OLG Köln NZV 1994, 330; OLG Oldenburg NZV 1994, 38), bei
einem Frühstart mit anschließendem Unfall kommt hingegen die
Verhängung eines Fahrverbots in Betracht (BayObLG DAR 1996, 103; s.
aber auch OLG Hamm MDR 2000, 519.
Aufgrund dieser Rechtsprechung kannst du bei einem Frühstart auch einen Rotlichtverstoß begehen.
Auch wenn du bei rot/gelb über die Ampel fährst gilt es als fahren bei rot. Und da mehr als 1 Sekunde rot war kannst du ja selber raus suchen wie hoch die Strafe ist.
Die Strafe (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe) ist gar nicht hoch, um nicht zu sagen es gibt keine Strafe, da es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Auch handelt es sich dabei nicht wie Du schreibst, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, weil die Ampel länger als eine Sekunde rot war, denn die Ampel zeigte zum Rotlicht auch schon das Gelblicht.
Lies Dir mal die Antwort von Crack durch, der hat die korrekten Folgen angeführt.