Ist es strafbar auf der schultoilette außerhalb der Schulzeit zu mastubieren?
Hallo,
Mir hat ein Dulli ein Bild von seinem schniedel geschickt, welches auf der schultoilette war und das außerhalb der Schulzeit. Ich hab das Bild seinem und auch meinem Kumpel geschickt. Jetzt droht er mir mit der Polizei.. Macht er sich nicht auch strafbar?
4 Antworten
Warum sollte es strafbar sein auf einer Schultoilette zu masturbieren - zumindest so lange dabei niemand anders belästigt wird?
Aber ein Bild, das jemand zeigt, der gerade beim Masturbieren ist, weiter zu verteilen / zu verbreiten, verstößt gegen die Persönlichkeitsrechte des Abgebildeten und das kann strafbar sein.
Nein, strafbar ist das Masturbieren da nicht, das Bilder verschicken von allen Beteiligten schon.
Nicht mehr oder weniger als in der Schulzeit.
Kinners, nee...
Er macht sich für seinen "Akt" nicht strafbar.
Und du auch nicht, da er das Bild selbst gemacht hat und es geschickt hat, ohne irgendwelche Einschränkungen über Weiterverbreitung mit dir zu vereinbaren. Es ist sein Risiko, um nicht zu sagen: seine Blödheit.
Was er bestenfalls verlangen kann, ist die Löschung des Bildes. Aber das hast du hoffentlich längst schon gemacht.
Mann, Leute ey, warum macht ihr so einen Sch***?