Kann ein chat bei der Polizei gegen mich verwendet werden?
Hey Leute, situation ist folgende. Mein kumpel wurde beim rauchen von cannabis erwischt und sein handy wurde durchsucht. Ich habe eine eine einladung zur Polizei bekommen als Angeklagter wegen cannabis zubereitu g. Ich habe mit meinem Kumpel manchmal übers Kiffen geschrieben und Bilder von Joints geschickt. Die Polizei hat den chat und die bilder. Aber darf die Polizei diese Bilder im zusammenhang mit dem Chat gegen mich verwenden? Es geht um kleinstmengen
8 Antworten
Ja, darf sie. (Kann ich auch persönlich bestätigen.)
Ob dir die Chatverläufe wirklich gefährlich werden können (und wie gefährlich genau), hängt aber auch davon ab, was genau du geschrieben hast. Besonders übel schauts aus, wenn die Nachrichten auf erwerbsmäßigen Verkauf deinerseits hinweisen.
Nein. Der Konsum alleine ist nicht strafbar. Lediglich Besitz, Umgang (also Kauf und Verkauf) und Herstellung.
Vielleicht findest du hier ja etwas das dir weiterhilft:
http://www.mindzone.info/drogen/gesetz/
https://hanfverband.de/inhalte/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
Ja die Polizei kann das. Aber da es sich um Kleinstmengen handelt, wird das als kleine Geldstrafe enden.
Hallo lompin14,
zunächst einmal hast Du vor der Polizei nicht den Status des Angeklagten. Angeklagter ist man, wenn die Staatsanwaltschaft Klage erhoben hat und nicht vorher.
Wenn kannst Du höchstens von der Polizei allenfalls eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter in einem Strafverfahren erhalten.
Allerdings langt meines Erachtens nach ein Chatverlauf nicht um von der Polizei beschuldigt zu werden, einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen zu haben. Deshalb halte ich es nicht für sehr wahrscheinlich, dass Du aufgrund eines Chatverlaufes den Status des Beschuldigten erlangt hast.
So ein Chatverlauf beweist zunächst erst einmal Garnichts.
Allenfalls kann der Chatverlauf den Anfangsverdacht auf Begehung einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz begründen, was wiederum eine Durchsuchung, Deiner Person, Deiner Sachen und auch einer Hausdurchsuchung nach folgender Rechtsgrundlage begründen könnte.
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§ 102 StPO - Durchsuchung bei Beschuldigten
Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.
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Erst wenn bei Dir im Rahmen der Durchsuchung Betäubungsmittel gefunden wurden, liegt ein Beweis für dem Verstoß gegen das BTMG vor.
Nur ein Chatverlauf, dürfte wohl kaum ausreichend für eine Verurteilung sein.
Die Vorladung die Du erhalten hast ist nicht bindend. Ich persönlich würde der Vorladung keine Folge leisten, denn die Gefahr ist groß, dass Du Dich mit einer unbedachten Aussage selber belastest und das obwohl noch gar keine Beweise für die Tatbegehung vorliegen.
Schöne Grüße
TheGrow
Wenn du auf den Bildern eindeutig zu erkennen bist, können sie gegen dich verwendet werden, wenn aber nur Joints da drauf sind, dann hast du diese Bilder alle aus dem Internet ;D.
Hallo! Viele wissen oder beachten das nicht. Das Netzt - und damit natürlich auch die Foren - ist kein rechtsfreier Raum.
Ich wünsche Dir alles Gute.
Also ich hab bei der Polizei angerufen und die haben mir gesagt ich bin nur Angeklagt weil ich Cannabis über das Internet bestellt habe aber von konsum haben die nichts gesagt obwohl die bilder und der chat eindeutig daraufhinweisen. Kann der Konsum trotzdem noch zur Anklage hinzukommen?