Ist es rechtlich verboten, Tagebücher von mir ohne zu Erlaubnis zu lesen?
Hallo ich habe ein paar Fragen zum Thema Tagebuch da ich eine Diskussion hatte mit ner Freundin und die in meiner Meinung ziemlich doofe Sachen gesagt hat.
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Dürfen Leute ohne Erlaubnis rechtlich gesehen mein Tagebuch lesen?
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Bin ich verpflichtet die Tagebucheinträge die um andere Personen handeln der Person zu zeigen? Angenommen ich schreibe über meine Freundin etwas in mein Tagebuch , hat sie das An/Recht darauf zu wissen was ich über sie geschrieben habe?
Mfg
7 Antworten
Ein Tagebuch gehört zu deiner ganz persönlichen Privatsphähre - und fällt gleichzeitig unter das Briefgeheimnis.
Niemand hat das Recht, unbefugt in einem fremden Tagebuch zu lesen, und Niemand hat einen Anspruch darauf, den Inhalt zu erfahren. Dann wären nämlich zwei Straftatbestände erfüllt: Verletzung der persönlichen Privatsphäre - und Verletzung des Briefgeheimnisses.
Allerdings sollte ein Tagebuch auch nicht offen herum liegen, sondern zumindest so gesichert sein, dass der Inhalt nicht ohne Weiteres gelesen werden kann.
schau mal hier: http://www.juraforum.de/lexikon/schutz-der-privatsphaere
aber auf welchen paragrahen beziehst du dich bzgl der Strafbarkeit?
§ 202 STGB Verletzung des Briefgeheimnisses
(1) Wer unbefugt
- einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
- sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.
Super vielen dank für diese Antwort. Ich hab ewig danach gesucht
1) Es kann hier § 202 stgb (Verletzung des Briefgeheimnisses) in Kraft treten.
Entscheidend ist hierbei, dass das Schriftstück entweder verschlossen ist oder durch ein verschlossenes Behältnis gesichert ist.
2) Nein
Und wie sieht es mit digitalen Tagebüchern aus?
1. Wenn Du Dein Tagebuch offen irgendwo liegenläßt, darf jedermann darin lesen.
2. Was Du in Dein Tagebuch einträgst, z.B. Deine Meinung über andere Personen, ist Deine Privatangelegenheit und nicht von der Zustimmung der betr. Person/en abhängig.
Voraussetzung hierbei: Du darfst das Tagebuch nicht öffentlich machen, also beispielsweise irgendwo zu jedermanns Einsicht herumliegen lassen.
1. Rechtlich gesehen, dürfen es andere lesen, solange es nicht (z.B. durch ein Schloß) gesichert ist.
2. Nein bist du natürlich nicht und sie hat auch kein Anrecht darauf.
Das Tagebuch ist einzig und allein DEINE Angelegenheit - Deine Freundin (und auch andere Personen) geht das gar nichts an.
auf welchen Paragraphen beziehst du dich da?