Ist es rechtlich erlaubt Drogentests und Taschenkontrollen in der Schule zu machen?
Hallo, bei uns in der Schule läuft alles schief. Alle kiffen. Jetzt kam die Rektorin auf die Idee, die Polizei kommen zu lassen um Drogentest durch zuführen. Das müsste so in der nächsten Woche sein.
Heute aber hat sich wieder was richtig Krasses getan. Die Rektorin hat einfach so einen Schüler aufgefordert, seine Tasche zu entleeren. Er wollte es nicht, hat sich gewährt. Aber dann kam eine andere Lehrerin und hat gesagt, dass sie das darf.
Jetzt frag ich euch:
darf die Polizei ganz spontan auf einmal in der Schule Drogentest machen? Bei Minderjährigen? Und einfach so?
darf die Schule in die Tasche reinschauen und dir sagen, dass du sie leeren sollst?
Danke für jede Antwort.
8 Antworten
Whoa, Hilfe, was kommen denn hier für Antworten! Herr, wirf Hirn vom Himmel!
Von vorne:
Die Rektorin kann gerne die Polizei antanzen lassen, aber ohne "Anfangsverdacht" und "Gefahr im Verzug" darf KEIN Polizist einen Drogentest gegen deinen Willen durchführen!
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"Anfangsverdacht" bedeutet, daß zumindest die Vermutung, daß Du Drogen konsumierst, vorhanden sein muß.
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"Gefahr im Verzug" bedeutet, daß der Test sofort notwendig ist, da ansonsten eine Straftat begangen wird / werden könnte.
Ansonsten kann ein Drogentest gegen deinen Willen nur nach richterlicher, zumindest aber staatsanwaltlicher Anordnung erfolgen.
Also: Einfach in der Schule antanzen und der Reihe nach ins Röhrchen pinkeln lassen kann die Polizei nicht! In diesem Fall darfst Du den Schnelltest ablehnen.
Aber Vorsicht: Die Situation ändert sich schlagartig, wenn die Polizei nicht in der Schule, sondern vor der Schule wartet und einfach mal jeden Rad-, Mofa- oder Rollerfahrer rauszieht. Den Anfangsverdacht konstruiert die Polizei dann einfach aus "Schlangenlinien gefahren", "rote Augen" o.ä. und Gefahr im Verzug wäre dann durch die weitere Teilnahme am Straßenverkehr gegeben. Also bietet die Polizei einen Schnelltest an und fährt Verweigerer auf die Wache zur zwangsweisen (legalen) Blutentnahme.
Nun zur Tasche: Auch hier dürfen Lehrkräfte nicht einfach Taschenkontrollen durchführen.
Allerdings gibt es auch hier einen einfachen Ausweg: Bei Verdacht darf die Schule den Schüler sehr wohl festhalten, die Polizei rufen und diese führt dann (legal) die Taschenkontrolle durch.
Ach ja, noch was: Kiffen ist dumm. Wenn Du die Suchfunktion benutzt, findest du genügend Fälle, welche Nachwirkungen "harmloser" THC-Konsum im späteren Leben anrichtet (z.B. Extra-Kosten für den Führerschein, weil eine MPU oder fachärztliches Gutachten gefordert wird).
Nochwas, auch wenn das Thema schon recht alt ist:
Rote Augen oder Schlangenlinien fahren sind KEIN begründeter Verdacht und reichen deshalb nicht für einen Drogentest.
Für die Blutabnahme muss eh ein Staatsanwalt zustimmen da dies ein großer Eingriff in die menschliche Unversehrtheit ist.
Woher weißt Du, dass hier nach österreichischer Rechtslage gefragt wurde?
Ist österreichisches Recht hier anwendbar?
was kommen denn hier für Antworten! Herr, wirf Hirn vom Himmel!
...ach ein ganz Schlauer.
Genau, so ist das richtig! DH!
sagen schon... aber ohne Zustimmung des Betroffenen bzw. dessen Eltern...Nein, ist nicht erlaubt, allerdings wenn dem nicht energisch widersprochen wird, gilt das als Einwilligung!!
Grundsätzlich stellt das Durchsuchen von Taschen etc einen Eingriff in dessen Grundrechte aus Art. 2 I GG (Recht der allgemeinen Handlungsfreiheit) und Art. 1 i.V.m. Art. 2 I GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) dar. Ein solcher Grundrechtseingriff bedarf stets einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.... bitte weiterlesen unter...
ww.elternportal-owl.nrw.de/01Daten/FWG.pdf
darin auch, nach Drogen darf nur die Polizei suchen... untersuchen!!!
und ihr könnt den Drogentest verweigern !!!
Nein und Nein.
Spontane Drogentest mit Allgemeinverdacht sind rechtswidrig. Und die Tasche durchsuchen darf nur die Polizei und das auch nur bei einem konkreten Verdacht.
Das kommt drauf an, was im Schulvertrag steht! Wenn das eine - staatlich anerkannte - Privatschule ist, kann das soo rechtens sein! da schon mehrfach Straftaten begangen wurde, ist wohl alles richtig!
Ja, dürfen sie - und es ist zu hoffen, dass sie es auch recht oft machen. Diese Kifferei ist eh Schei...
Die Rechte der Kinder mit Füssen zu treten findest du also toll? Klar ist kiffen nicht super, aber alle ständig unter Generalverdacht zu stellen, kann doch auch nicht richtig sein. Zudem die Sache an sich nicht mal strafbar ist.
Der Konsum ist nicht strafbar. Warum sollte man also Drogentest durchführen? Beziehungsweise was erwartet man sich davon und was sollen die Konsequenzen sein? Die Drogenkonsumenten an den Pranger stellen? Dagegen vorzugehen ist auch nicht Sache der Schule, sondern der Eltern.
Bitte dann aber nicht ducken, clemensw
Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz und dient der Rechtsfindung: § 13 I SMG: ""Ist auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass ein Schüler Suchtgift missbraucht, so hat ihn der Leiter der Schule einer schulärztlichen Untersuchung zuzuführen."
G imager761