Ist es rechtens, einen Bausparvertrag über 11 Jahre mit einer 80ig jährigen abzuschließen?
Zum 1.5.2012 wurde ein neuer Bausparvertrag über die Finanzierung einer Auslandsimmobilie mit meiner Mutter, die im August 80 Jahre wird, abgeschlossen. Ich als Tochter war damals Bürge für 60000 Euro. Dieser Vertrag wurde jetzt zuteilungsreif, mit einer verbliebenen Restschuld. Frage : Bin ich für den neu gemachten Vertrag immer noch gesamtschuldnerisch haftbar ?
3 Antworten
... a), so ein Ding wird nicht abgeschlossen über einen Zeitraum von 11 Jahren.
Und b), einen neuen Vertrag kann es auch nicht geben, der alte wird ja nicht in so kurzer Zeit erledigt/getilgt sein.
Und wenn ein Kind bürgt, wird es ja wohl damals Gründe gegeben haben, oder?
Wann ist "damals" und was ist der neu-gemachte Vertrag?
Aber solange die alte Dame nicht verwirrt und entmündigt ist, darf sie Verträge abschließen, soviel sie will. Und wenn die Bank bzw. Bausparkasse sich darauf einläßt, ist das durchaus rechtens.
Wo soll das Problem sein, den Bausparvertrag kann man jederzeit auch wieder kündigen (meist 6 Monate reguläre Kündigungszeit) - allerdings gehen meist 1,5 Prozent Abschlussprovision den Bach runter. Ansonsten bleibt das Geld erhalten. Das Alter spielt letztendlich keine Rolle, die Dame kann ja wieder ans Geld. Unseriös sind hier allenfalls Bausparsummen, die nicht zu den Einzahlungsbeträgen passen, weil sich ja die Abschlussprovisionen auf die Bausparsumme beziehen.
Warum hätte sie fragen sollen? Fragst Du auch jedesmal Deine Mutter, bevor Du eine Unterschrift leistest?
nein, natürlich nicht, aber hier hätte ich als Gesamtschuldner zumindest das Recht gehabt, von ihrem Vorhaben Kenntnis zu nehmen um mit ihr gemeinsam eventuelle Alternativen ( vielleicht den Verkauf der Immobilie) zu erwägen.
Am besten gehst du ganz schnell zum bausparvertrag-berater. Sicher ist sicher ;-)
hab mich schon erkundigt - außer Anwaltskosten würde es mir nichts bringen -ich will ja nur wissen, wie ich aus der Bürgschaft rauskomme
die Dame steht zwar nicht unter Betreuung, hätte aber zumindest mal ihre erwachsenen Kinder fragen können, zumal ich selbst als Tochter in der gesamtschuldnerischen Haftung gegenüber der Bausparkasse stehe, Mit "damals" ist meine vor 12 Jahren geleistete Bürgschaftsunterschrift gemeint und "der neu-gemachte Vertrag " dient jetzt der Tilgung für die Restsumme.