"Falschberatung Bank hinsichtlich Bausparvertrag?
Liebe Community, Meine kleine Schwester hat sich vor Ca. 6 Jahren, da war sie kaum volljährig bei ihrer Hausbank einen 100.000€ Bausparvertrag "aufschwatzen" lassen. Sie äußerte in der Beratung eben dass sie später schon mal den Wunsch einer eigenen Immobilie hätte und deswegen hat man ihr wohl "klargemacht" dass es vollkommener Schwachsinn sei, nur einen kleinen Vertrag abzuschließen. Schließlich könne man den aber teilen später. Die Abschlussgebühr wurde ihr wenn überhaupt nur beiläufig erwähnt und ihr aber korrekt auf dem Formular ausgewiesen. Satte 1000,00€ wie beinahe üblich. Es wurde ihr gesagt sie würde das mit ihren monatlichen Zahlungen tilgen ... Das sei schon in Ordnung so. Nach ein zwei Jahren "Laufzeit im Soll" sollte sie dann Ihr Guthaben auf dem Sparbuch opfern um diese Summe auszugleichen. Als monatliche Zahlung wurden nur 25,00€ eingesetzt weil sie gerade mal "Mindestlohn" verdient und keine großen Sprünge machen konnte und kann. Der Bankberaterin sollte dies zum Abschlusszeitpunkt auch klar gewesen sein wenn sie die finanzielle Situation ja kannte. Nachdem sie mich um Hilfe bat was sie nun jetzt nach der Zeit mit dem "Mist" machen sollte... Stellt sich mir wirklich die Frage ob man noch was tun kann außer "Lehrgeld" dafür bezahlen. Der Spaß hat sie nun die Abschlussgebühr gekostet und Guthaben besteht Ca 1000€ zum jetzigen Zeitpunkt. Sie kriegt das Ding nicht ansatzweise zuteilungsreif. Ideen? Vielen Dank.
2 Antworten
Zu jedem angeschlossenem Vertrag bei einer Versicherung gibt es das Beratungsprotokoll. Was steht da drin?
Wenn da was im Sinne der Bank/ Versicherung steht und sie das unterschrieben hat-.... Erwerbsregel 017: Ein Vertrag ist ein Vertrag, ist ein Vertrag...
Also als erstes, sie kann natürlich gegen falsche Beratung klagen und die Summe zurückfordern, die sie bereits eingezahlt hat. Daruch würde der Vertrag nichtig werden.
Das Problem bei der Sache ist, wenn es ein Beratungsprotokoll gibt und sie das unterschrieben hat, dann ist sie an die Vertragsbedingungen gebunden. Aus dieser Situation kommst du in Deutschland nicht heraus. Verträge sind stets einzuhalten.
Das Beratungsprotokoll stellt eben solche Eventualitäten sicher. einfach mal in den Kündigungsklauseln nachschauen, wann und unter welchen Optionen gekündigt werden kann.
Bei Bausparverträgen gibt es kein Protokoll, das ist keine Versicherung ?
Nun ja, es ist ein älterer Vertrag. Wie hoch ist eigentlich der Guthabenzins?
U.U. mehr als bei einem Tagesgeldkonto. Natürlich ist das Geld auch nicht so verfügbar.
Vielleicht "lohnt" es sich doch diesen Vertrag zum Sparen zu behalten.
Besparen kann sie auch mal aussetzen, es muß nicht über Einzug passieren, ebenso kann sie selber überweisen.
Weiß leider nicht ob sie sowas unterschrieben hat. Wenn das Standard ist sicher schon. Hab es befürchtet ;-) Danke.