"Falschberatung Bank hinsichtlich Bausparvertrag?

2 Antworten

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Zu jedem angeschlossenem Vertrag bei einer Versicherung gibt es das Beratungsprotokoll. Was steht da drin?
Wenn da was im Sinne der Bank/ Versicherung steht und sie das unterschrieben hat-.... Erwerbsregel 017: Ein Vertrag ist ein Vertrag, ist ein Vertrag...

Kathlena482 
Beitragsersteller
 17.04.2017, 01:50

Weiß leider nicht ob sie sowas unterschrieben hat. Wenn das Standard ist sicher schon. Hab es befürchtet ;-) Danke. 

Dolphin1989  17.04.2017, 01:53
@Kathlena482

Also als erstes, sie kann natürlich gegen falsche Beratung klagen und die Summe zurückfordern, die sie bereits eingezahlt hat. Daruch würde der Vertrag nichtig werden.

Das Problem bei der Sache ist, wenn es ein Beratungsprotokoll gibt und sie das unterschrieben hat, dann ist sie an die Vertragsbedingungen gebunden. Aus dieser Situation kommst du in Deutschland nicht heraus. Verträge sind stets einzuhalten.

Das Beratungsprotokoll stellt eben solche Eventualitäten sicher. einfach mal in den Kündigungsklauseln nachschauen, wann und unter welchen Optionen gekündigt werden kann.

BlackyGizmo  08.05.2017, 13:44
@Dolphin1989

Bei Bausparverträgen gibt es kein Protokoll, das ist keine Versicherung ?

Nun ja, es ist ein älterer Vertrag. Wie hoch ist eigentlich der Guthabenzins?

U.U. mehr als bei einem Tagesgeldkonto. Natürlich ist das Geld auch nicht so verfügbar.

Vielleicht "lohnt" es sich doch diesen Vertrag zum Sparen zu behalten.

Besparen kann sie auch mal aussetzen, es muß nicht über Einzug passieren, ebenso kann sie selber überweisen.