Ist es rechtens das der Anbieter den Strom ohne Ankündigung abstellt?
Hallo Community,
Wir hatten nach der letzten Stromabrechnung, im Sommer 2011, etwa 500 € nach zu zahlen.
Meine Partnerin vereinbarte daraufhin eine Ratenzahlung mit dem Energieunternehmen über vier Mal 100 € und einmal 98 €. Vier Mal haben wir pünktlich überwiesen, aber leider vergaßen wir, die letzte Rate von 98 € Mitte Dezember, zu zahlen.
Am Donnerstag Mittag wurde uns daraufhin, ohne Vorankündigung, der Strom abgestellt.
Im Ratenzahlungsvertrag gibt es dafür eine Klausel. Ich zitiere:
Wird eine Rate nicht rechtzeitig gezahlt, so ist der Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig und der Lieferant im Rahmen eines laufenden Energieliefervertrages berechtigt, ohne weitere Mahnung bzw. Ankündigung die Energiebelieferung einstellen zu lassen, was hiermit ausdrücklich angedroht wird.
Nun gibt es aber auch eine Stromgrundversorgungsverordnung. dort heißt es im §19:
Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist der Grundversorger berechtigt, die Grundversorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen
Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt.
Wegen Zahlungsverzuges darf der Grundversorger eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist.
(3) Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.
http://www.buzer.de/s1.htm?g=StromGVV&a=19
Meiner Meinung nach hat der Anbieter hier folgendes nicht eingehalten:
Es erfolgte keinerlei Mahnung oder Benachrichtigung über den ausstehenden Betrag, oder die drohende Sperre (der Anbieter beruft sich hier auf die oben zitierte Klausel).
Somit konnten wir auch nicht den offenen Betrag begleichen, weil wir es ganz einfach vergessen hatten. Das hätten wir natürlich umgehend getan. Zahlungsbereitschaft war allein schon dadurch erkennbar gegeben, dass die monatlichen Abschlagszahlungen von 110 € immer ordnungsgemäß gezahlt wurden.
Der ausstehende Betrag von 98 € liegt unter der Grenze von 100€, die im StromGVV als Mindestbetrag genannt wird.
Auch halte ich es für dringend notwendig, dass dem Schuldner zumindest kurzfristig, also drei Tage vor Sperrung, eine letzte Ankündigung zukommen muss. Was wäre wenn im Haushalt Kleinkinder oder Pflegebedürftige leben?
Meine Frage:
Steht eine Ratenzahlungsvereinbarung über der Stromgrundversorgungsverordnung?
Die Kosten für die Entsperrung betrugen 90 €. Schulden müssen bezahlt werden, keine Frage. Diese 90 € möchte ich aber gern zurück haben, denn ich sehe das Handeln des Energieanbieters als Unrecht an. Liege ich richtig, was kann ich tun?
10 Antworten
Hallo,
ich arbeite selber bei einem Energieversorger im Netz und hin und wieder müssen auch wir irgendwo hinfahren den Stomabzustellen. Ganz so einfach ist das aber nicht und so leicht macht man sich das eigentlich auch nicht.
Ich weiß z.B. noch nie, dass ein Kunde mit Schulden unter 100 Euro ohne Vorwarnung abgestellt wurde. Wir müssen vor dem Abstellen eigentlich versuchen den Kunden zu erreichen und wenn er einem dann sofort Bar einen Teil des Geldes übergibt müssen wir bei uns anrufen und dann wird die Sache mit der Abschaltung gelassen.
Rechtlich ist es auch gerade im Winter schwierig wenn vielleicht noch Heizungen oder ähnliches vom Strom abhängig sind. Hier darf man nicht ohne weiteres den Strom abstellen.
Sind wir vor Ort und der Kunde verbietet uns das betretten des Grundstückes, dann würde ich mich hüten hier einfach weiter zu machen. Ich weiße den Kunden zwar darauf hin, dass eventuell das die Abschaltung nur aufschiebt und das Grundstück dann eben mit einem Gerichtsvollzieher und Polizei betreten. wird und das noch hoher Kosten bedeuten würde.
Wenn man den Kunden über länger Zeit nicht antrifft und eine Abschaltung von außen irgendwie in Frage kommt, dann wir ein Zettel im Briefkasten hinterlassen und man kommt 3 Tage später, klingelt noch mal und erst dann wird abgestellt.
Also wie du schon gesagt hast, du hattest weniger als 100€ Schulden. Würde ich sagen es besteht noch kein Grund zur Abschaltung.
Die vier Wochenfrist mit der Mahnung denke wurde hier als eingehalten betrachtet weil die Zahlungen ja schon mal angemahnt wurden und man euch weiter versorgt hat unter der Bedienung dass alle Raten sofort bezahlt werden. Aber die 3 Tage Frist ist nach meiner Einschätzung immer noch gültig und müsste eingehalten werden. Wenigstens Zettel an der Haustüre oder im Briefkasten.
Und wie du auch schon gesagt hast eine Grundsätzlich Zahlungsbereitschaft habt ihr gezeigt und die Schulden lagen unter 100€ oder war eventuell die aktuelle Stromrechnung auch gerade gekommen und so mit ausstehend? Dann könnte dein Kundenkonto mehr als 100€ im negativen sein wo bei dann eben nicht übersehen werden darf, dass man dir ja für die momentane Rechnung die normale Frist einräumen muss.
Ich finde das Abstellen vom Strom ist immer eine blöde Sache da Stom heute einfach fast unverzichtbar geworden ist. Wenige Leute zahlen doch einfach nicht weil sie nicht wollen oder einfach immer wieder vergessen zu überweisen. das gibt es natürlich auch. aber diese Leute haben oft ein ganz anderes Problem. Ich finde hier hätte man viel mehr den Dialog mit dem Kunden suchen müssen. Manchmal ist natürlich auch für den Kunden besser der Stom wird abgestellt den oft werden die Probleme ja dann immer größer da die Kosten ihn immer mehr und mehr über rollen wenn er weiter hin Strom braucht.
Aber in eurem Fall, wenn nur noch knapp 100 Euro Schulden da waren wir das ganze j durch die Sperr und entsperr Kosten noch viel viel Schlimmer.
Ich würde auf jeden Fall sofort wenn möglich die 98€ bezahlen. Die Sperre und Entsperrung würde dagegen reklamieren und nicht bezahlen und auch schreiben, dass ich anderen Falls Schadensersatz verlangen würde.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
viele Grüße
Alexander
Also aufs Wochenende hin dürfen wir gar keinen Absperren. Ist aber von unserer Firma so gewünscht. Denn wie soll bitte jemand über das Wochenende zeitig bezahlen? Wenn du jetzt Donnerstag Mittag abgestellt wirst. Donnerstagabend von der Arbeit heimkommst und das Problem bemerkst kannst du ja erst Freitag überweisen. Selbst wenn du es online machst wird es frühstens Freitag bei der Bank bearbeitet. Das heißt wenn du Freitagvormittag dann wieder jemanden beim EVU jemanden erreichst können sie deinen Zahlungseingang nicht prüfen. Wenn es dann dumm läuft hast bezahlt aber am Wochenende keinen Strom.
Wir versuchen so was immer am Wochenanfang zu machen außer wir haben mit dem Kunden einen Termin vereinbar. Aber wie gesagt das ist nicht gesetzlich irgendwo das handhabt man halt bei uns so um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Habe mich noch mal bei einem Anwalt erkundigt.
Der sieht es ähnlich wie ich und hat meine Meinung bestätigt.
Zum Einen liegt hier wohl ein Verstoß gegen § 307 BGB vor, ich als Kunde werde durch die AGB des Energieversorgers unangemessen benachteiligt.
Auch die Stromgrundversorgungsverordnung stellt höherrangiges Recht gegenüber den AGB dar, damit sind also solche Klauseln wie die hier zur Anwendung gekommene nicht wirksam.
Der Ratenzahlungsvertrag ist zwar auch als Mahnung anzusehen, trotzdem hätte der Energieversorger überhaupt nicht sperren dürfen da der ausstehende Betrag unter 100€ liegt. Außerdem muss in jedem Fall mindestens 3 Tage vor der Sperre nochmals darauf hingewiesen werden so das der Kunde reagieren kann.
Sorry, habe den Text noch mal gelesen voller Rechtschreib- und Satzbaufehler war ein wenig abgelenkt. Hoffen man kann es dennoch lesen :-)
Ich würde dazu raten, gleich Montag morgen einen Antrag bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts auf eine einstweilige Verfügung zu stellen, daß der Stromversorger verpflichtet wird, den Strom sofort wieder anzuklemmen. Das sollte eigentlich ein Selbstläufer sein, da Deine Sicht bezüglich der Rechtslage absolut korrekt ist. Die hätten nicht absperren dürfen. Außerdem hätte die Absperrung mindestens 3 Tage vorher noch einmal separat angekündigt werden müssen, wenn es zwischenzeitlich eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung gab. Dann kann sich der Stromversorger nicht mehr auf eine frühere Ankündigung berufne.
Das was, du zittiert hast, war bereits die Androhung. Die haben bereits bei der Ratenzahlungsvereinbarung angedroht, den Strom zu sperren, wenn du mit einer Rate in Rückstand kommst. Was die Sache angeht mit den 98 Euro, liegst du zwar unter 100 Euro, aber da steht. "wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist." Das heißt, da sind zwei Bedingungen vorhanden. Die eine erfüllst du, nämlich, daß der Restbetrag unter 100 Euro liegt. Aber die andere nicht, daß du eine Anzahlung hättest tätigen müssen. Also selbst wenn du nur einen cent bei Fälligkeit der Rate überwiesen hättest, würde dieser Punkt zutreffen. Aber du hast ja die ganze Rate nicht bezahlt. In sofern ist es rechtens, daß dir der Strom abgestellt wurde. Dann solltest du einfach schnell die Rate bezahlen und bekomst den Strom ja dann wieder.
wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist." Das heißt, da sind zwei Bedingungen vorhanden. Die eine erfüllst du, nämlich, daß der Restbetrag unter 100 Euro liegt. Aber die andere nicht, daß du eine Anzahlung hättest tätigen müssen
Das bezieht sich doch auf den Gesamtbetrag von 498€. 400€ wurden also schon gezahlt.
Da die letzte Rate "nur" 98€ betrug liegt die Restschuld unter 100€. Dann zu sperren ist ein Verstoß gegen die StromGVV, so sehe ich das.
ich lese das aber anderes heraus. Also daß es auch für einzelne Raten gilt. Naja, mußt du wissen, ob du es auf einen Rechtstreit ankommen lassen möchtest. Ich persönlich halte die Sperrung für rechtens. Und sie war ja auch angekündigt, zwar nicht noch einmal direkt, aber eben schon bei der Ratenvereinbarung. Warum ich aber glaube, daß es auch für die einzelne Rate gilt, ist einfach, weil das fest vereinbart wurde, daß du in Raten zahlst. Das ist nicht so, daß du den Gesamtbetrag zahlen mußtest, und dann geguckt hast, wieviel du gerade hast, sondern wirklich definitiv ein bestimmter Betrag festgesetzt, der zu einem Bestimmten Datum fällig wird. Damit sind es lauter einzelne Zahlungen, die den Titel "Rate Nr. ..." tragen und bei einem dieser Titel hast du nichts gezahlt und dich auch sonst nicht bei denen gemeldet. Wenn dir dadurch ein Schaden erstanden ist, für den du einen Ersatz geltend machen willst, hängt es auch ein bißchen davon ab, wie der Richter die Rechtslage einschätz. Ich fand zwar, daß das Gesetz da eindeutig formuliert ist, aber anhand der Reaktionen anderer User sehe ich, daß man es wohl doch auch anders interprätieren kann. Mit etwas Glück schätzt ein Richter es zu deinen Gunsten ein. Aber ich denke mal, wenn du bei einen großen Energieversorger bist, werden die auch die Rechtslage kennen und sich absichern, ob deren Vorgangsweisen korrekt sind. Wenn du mich fragst, zahl den ausstehenden Betrag schnellst möglich und schreib die an, daß es ein versehen war und bitte um zügige Reaktivierung des Stromanschlusses.
Die Hauptfrage ist doch aber:
Kann dieser Ratenvertrag mit der zitierten Klausel über der Stromgrundversorgungsverordnung stehen?
Wenn nicht dann wäre diese Klausel hinfällig und der Anbieter hätte uns 3 Tage vor der Sperre darauf hinweisen müssen. Dann wäre genug Zeit gewesen um zu reagieren.
Das denke ich stimmt alles so weit. Aber die 3 Tage Frist vor der Abschaltung ist dennoch einzuhalten.
Also so kenne ich da aus meiner Arbeit. Wir müssen den Kunden vorher über die Abschaltung verständigen. Du weißt ja auch nie wer in dem Haushalt lebt oder wohnt. Vielleicht leben dort Personen die länger zeit ohne Strom in Lebensgefahr kommen? Gerade im Winter bei Minus Temperaturen ist das mit der Abschalterei gar nicht so einfach.
Eine Sromabschaltung muss vorher angekündigt werden, egal was unterschrieben wurde. Ich würde die 90 € für die Aufschaltung vom Energieversorger zurückverlangen. Weigetr er sich, sob belibtnur der Weg zum Anwalt übrig.
Die Ratenzahlungsvereinbarung wurde unterschrieben und ist verbindlich. Ihr habt nicht gezahlt und müsst mit den vereinbarten Konsequenzen leben. Eine wiederholte Ankündigung war nicht erforderlich.
Nicht jede Klausel in einem Vertrag ist bindend.
Wenn sie gegen andere Gesetze oder Verordnungen verstößt dann ist diese Klausel nichtig, auch wenn man sie unterschrieben hat.
Danke für die ausführliche Antwort.
Die laufenden Kosten werden per Dauerauftrag gezahlt, da gab es also keine Verzögerungen.
Was den Ratenvertrag angeht sehe ich es auch so das man den als Mahnung und Androhung der Sperre ansehen kann.
Der Sperre entgegen sprechen dann aber die Schulden unter 100€ und die fehlende Kommunikation seitens des Unternehmens. Ein Anruf oder ein Brief hätte gereicht um uns auf unser Versäumnis hinzu weisen.
Nochmals, Schulden müssen pünktlich gezahlt werden. Hier haben wir es aber ganz einfach vergessen. Ohne das man dann darauf aufmerksam gemacht wird kann man natürlich seiner Pflicht auch nicht nachkommen.
Der Strom wurde Donnerstag gegen Mittag abgestellt. Der Notdienst konnte/durfte nach 18:00Uhr nicht helfen so das wir erst am Freitag 8:30 die Begleichung der Rechnung plus 90€ Entsperrgebühr vornehmen konnten und so 24 Stunden keinen Strom hatten. Und diese 90€ möchte ich nun gern zurück.