Ist es möglich einen Arbeitgeber nach Kündigung außerhalb zu "melden"?
z.B Arbeitnehmer wird gekündigt. Arbeitnehmer kennt aber die sämtlichen Gesetzesverstöße des Unternehmens. Nun möchte er dafür sorgen dass nicht weitere Arbeitnehmer darunter leiden.
Also gibt es irgendeine Möglichkeit den ehemaligen Arbeitgeber dann anonym zu melden? Einfach dafür dass der Betrieb mal ganz unangekündigt untersucht wird?
Danke im Vorraus
5 Antworten
Das kommt auf die Verfehlung an. Handelt es sich um Gesundheitsrisiken, MUSS das Aufsichtsamt tätig werden, wenn es davon Kenntnis erhält.
Verstöße gegen den Mindestlohn sind für den Zoll interessant
Schwarzarbeit sowohl für das Finanzamt als auch den Zoll und die Krankenkasse.
Das hättest du auch machen können/müssen, wo du noch im Beschäftigungsverhältnis gestanden bist, wenn es an dem wäre. In Kombination mit einer Kündigung bekommt das Ganze aber irgendwie ein „Geschmäckle“, als wolltest du dich rächen. Wer anderen eine Grube gräbt ...
Ich habe das auf Kulanz/Gegenseitigkeit alles nicht gemeldet damit ich nicht den Platz verliere. Aber anscheinend ist der Person das egal gewesen. Daher möchte ich keine Rücksicht mehr nehmen. Und was wäre denn so schlimm an Rache? Wird mal Zeit das da mal aufgeräumt wird. Wasser predigen aber Wein trinken. Kann ja irgendwie nicht sein.
Das ist ziemlich dünnes Eis und man sollte genau überlegen, jemanden oder ein Unternehmen anzuschwärzen.
Kannst du das mit dem dünnen Eis weiter ausführen? Was droht mir denn als anonyme Meldung?
das steht dir Frei - da wären z.B. Zoll Finanzamt Gewerbeaufsicht
Berufsgenossenschaft - die sind besonders dünnfellig.
Gewerbeaufsichtsamt, wenn es Krass ist, gibt es die Möglichkeit die Medien einzuschalten.
Ja, gibt es immer wieder
Ist dann die Frage, ob die Personal haben, das zu verifizieren. Sonst wird eine Lokalzeitung sich hüten, gegen einen ortsansässigen Betrieb vorzugehen.
wenn es krasse Verstöße gegen Arbeitsschutz und Umweltauflagen sind wende Dich an das Gewerbeaufsichtsamt.
Medien kann man anonym informieren?