Ist es möglich ein Auto in einer anderen Zulassungstelle (Zweitwohnsitz) für seinen Erstwohnsitz anzumelden?

3 Antworten

Die Zulassung ist nur am Hauptwohnsitz möglich.

Du kannst aber bei der Zulassungsstelle am Standort des Fahrzeugs (also an deinem Zweitwohnsitz) ein Kurzzeitkennzeichen beantragen. Dann kannst du das Auto damit zum Hauptwohnsitz fahren und dort zulassen.

§ 16a (2) FZV:

Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde oder die für den Standort des Fahrzeugs zuständige Zulassungsbehörde ein Kurzzeitkennzeichen nach den Absätzen 3 und 4 zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach Absatz 5 auszufertigen.
schleudermaxe  12.02.2018, 05:58

.... warum so eine Orgie mit (unnötigen) Kosten?

AntonAntonsen  12.02.2018, 19:54
@schleudermaxe

Du hast recht. Wenn die Zulassungsstelle auf eine Vorführung des Fahrzeugs verzichtet ist das natürlich nicht unbedingt notwendig.

Allerdings habe ich den FS so verstanden, dass er sich derzeit zusammen mit dem Fahrzeug am Zweitwohnsitz befindet und von dort aus nun mit dem Fahrzeug zu seinem Erstwohnsitz fahren möchte - und nicht erst auf andere Weise zum Erstwohnsitz, anmelden, dann wieder zurück zum Zweitwohnsitz und dann erst mit dem Auto erneut zum Erstwohnsitz. Das wäre je nach Entfernung zwischen Erst- und Zweitwohnsitz auch eine ziemliche Orgie.

Du musst deinem Wagen an deinem Hauptwohnsitz anmelden. Du kannst ihn aber an deinem Zweitwohnsitz auf abgesperrtem Privatgelände, etwa in einer Garage stehen lassen ihn an deinem Hauptwohnsitz anmelden und die Nummernschilder dann zu deinem zweitwohnsitz mitnehmen und dort montieren. Du kannst den wagen auch auf einem KFZ-Anhänger oder einem anderen geeigneten Transporter zu deinem Hauptwohnsitz bringen lassen oder dir am Zweitwohnsitz Kurzzeitkennzeichen besorgen.

.... nein, leider nicht mehr, das wurde geändert/gestrichen.

Zulassen und mit den Schildern dann zum Fahrzeug und danach losrollern.