Ist es illegal Sexting mit minderjährigen zu betreiben die sich als Volljährig ausgeben?
Nun wie oben schon beschrieben, was würde passieren wenn ich angenommen 21 wäre und mit einer 13 jährigen sexting betreibe, sie aber meint sie seie 18. Und wäre es überhaupt illegal solange kein Bildmaterial versendet wird? Und wie würde es aussehen wenn ich mit einer 18 jährigen sexting betreibe aber sie eine 13 jährigen roleplayed.
(Rein aus Interesse... obwohl man mir das bestimmt nicht glaubt.)
Danke im voraus ^^
6 Antworten
Ich ignorier jetzt einfach mal worum es hier gerade geht und antworte einfach mal sachlich so wie ich das sehe. Solang du denkst und nicht eindeutig wissen könntest das sie Minderjährig ist handelst du im guten glauben weil dir etwas vorgesetzt wurde das nicht der Wahrheit entspricht. Das ist im nachhinein aber schwer zu verteidigen da würdest du wahrscheinlich verlieren (sie sagt einfach sie hätte dir gesagt das sie minderjährig ist und du bist am Arsch). Wenn sie eh schon 18 ist kann sie spielen was sie will das ist legal.
Das reine Chatten ist denke ich nicht strafbar. Und gerade dabei wird es denke ich auch ziemlich einfach zu beweisen sein, dass du vom Alter nichts wusstest.
Aber wenn sie unter 14 ist und verschickt Nacktbilder von sich, dann macht sie sich selbst strafbar. Zwischen 14 und 18 gibts eine Übergangsgrenze in der es erlaubt ist, solange nachgewiesen werden kann, dass die Person die Bilder freiwillig verschickt hat. Also eine 15 jährige darf ihrem 18 jährigen Freund Nacktfotos schicken und beide machen sich damit nicht strafbar.
Ich denke mal wenn du vor Gericht schlüssig darlegen kannst, dass du von ihrem Alter nichts wusstest und auf den Bildern nicht zu erkennen war, dass sie minderjährig ist, dann passiert dir auch nichts. Im normalen Fall erkennt man aber ob ein Mädel unter 14 ist...
Der deutsche Staat sagt immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Dann bist du leider falsch informiert. Ich arbeite nämlich bei der Polizei und kenne mich in diesem Bereich aus. Sieht der Eigentümer des Landes sich in seinem Recht bekürzt, kann dieser dies ganz wohl zur Anzeige bringen. Es ist nämlich nicht seine Pflicht, das Grundstück mit einer riesigen Leuchtreklame zu kennzeichnen.
Dann habe ich mich wohl eher falsch ausgedrückt. Zur Anzeige bringen kann man es ja quasi immer, aber spätestens im Gericht wird es abgewiesen.
Wenn der Eigentümer sich bedrängt fühlt, kann er den Eindringling darauf hinweisen, dass er sich auf Privatgelände befindet. Der Eindringling kann nun nicht mehr behaupten davon nichts gewusst zu haben.
Muss man über einen Zaun steigen um auf das Grundstück zu kommen, sei er auch nur 10cm hoch, gilt es als offensichtlich, dass man sich dort illegal aufhält.
Nein, das sagt der deutsche Staat nicht und schon gar nicht immer.
Aber wenn ich frage wie alt bist du, mir wird 18 gesagt dann bin ich ja theoretisch Opfer von Betrug.
Dann müsstest du ihren Ausweis kontrollieren
nur leider wird das als Jugendstreich ausgelegt und dir wird das Vergehen an Minderjährigen angehangen.
Ist illegal, Punkt.
Falsch. Punkt.
Unsinn.
Nein da du in dem Fall nicht wissen konntest das sie in Wahrheit minderjährig ist da sie angegeben hat 18 zu sein .
Schwachsinn. Wenn du ein Gesetz nicht kennst, schützt dich das (oft) nicht vor dessen Folgen, jedoch bezieht sich dieser Satz nicht auf derartige Situationen.
Wenn du auf ein Privatgrundstück gehst, wo nirgends zu erkennen ist, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt und nicht um öffentliches Gelände, kannst du auch nicht einfach wegen Landfriedensbruchs angezeigt werden.