Ist es eig nur illegal wenn ein Lehrer eine Affäre mit einer minderjährigen hat oder auch wenn auf einem Kolleg ein Lehrer mit einer 20 jährigen was hat?
und der Lehrer sie nicht unterrichtet.
Frage grad nur aus reinem Interesse, da ich grad gelesen habe dass ein 50 jähriger eine Affäre mit einer 15 jährigen hatte und nun vor Gericht steht. Gilt das auch für volljährige Schüler die aber nicht vom Lehrer Unterricht werden sondern einfach nur auf der selben Schule sind? Wie z.b einem Berufskolleg? Da sind meistens immer die Schüler älter
3 Antworten
Also:
Grundsätzlich ist es nur illegal, wenn es IHR Lehrer ist.
Dann gilt U14: Sowieso illegal. U16: Auch illegal. U16: Nur illegal, wenn das Abhängigkeitsverhältnis nicht nur besteht, sondern konkret ausgenutzt wird.
Ü18: Nicht illegal.
Das betrifft das Strafrecht. Arbeitsrechtlich kann es eigene Regelungen geben.
Und es wird halt gesellschaftlich nicht gern gesehen und kann Konsequenzen haben.
Nein, die Position der Eltern spielt keine Rolle. In keinem einschlägigen Gesetz steht etwas dazu. Oder hast du eine Quelle, die deine Aussage bestätigt?
P.S. Ich muss sagen, ich bin etwas verwundert.
Deine Antworten machen den Eindruck, als hättest du tatsächlich Ahnung vom Rechtswesen. Aber dieser Kommentar ist Müll. Die Strafbarkeit von Geschlechtsverkehr basiert auf vielen Faktoren, wie dem Alter, der Reife, dem Verhältnis und mehr. Aber in keinem Szenario braucht es die Zustimmung der Eltern bzw. ist diese ausschlaggebend. Entweder es ist illegal, dann ist es das auch unabhängig von diesen - und vice versa.
Nein. Zum einen gibt es eine sexuelle Selbstbestimmung ab 14, niemand muß die Eltern um Erlaubnis zum Sex bitten, zum anderen kann eine elterliche Erlaubnis kein Gesetz aushebeln.
Es spielt keine Rolle, ob die Eltern einverstanden sind oder nicht.
Ist man unter 18 Jahre alt und steht in einem Verhältnis zu dem anderen Sexualpartner als schutzbefohlene Person, was bei einem Lehrer beispielsweise der Fall ist, so macht sich der Lehrer mit seinen oder ihren Handlungen an der Schutzbefohlenen Person strafbar.
Liebe Grüße
Wobei die Eltern auch in diesem Abhängigkeitsverhältnis keine bedeutende Rolle spielen, da haben Sie recht haha ^^
Ab einem bestimmten Pensum kommt man mit sowas durcheinander :)
Also grundsätzlich gilt: Gesetz-Norm-Eltern
Die Eltern haben hier also nicht wirklich was mit zu tun, das stimmt!
Ich entschuldige mich für diese Fehlinformation.
Liebe Grüße
Wenn die Schülerin volljährig ist und in keinem Abhängigkeitverhältnis zum Lehrer steht, also z. B. keine Noten von ihm bekommt, dann ist es legal.
Oh krass, wusste ich nicht, dachte dass man privat, egal ob man volljährig ist und sonst nicht vom Lehrer benotet wird, generell irgendwie mit einem Lehrer dann irgendwie keine intime Beziehung haben kann oder sonstiges, aber jetzt wurde ich ja aufgeklärt. Danke für die Antwort!
In der letzten Konstellation hatte ich vor ein paar Jahren mal von einem Freispruch gelesen.
Ist Auslegungssache und hängt von den Richtern ab, auf die die Sache stösst.
Lieber Hacker,
bei dem Alter 16-18 muss eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten erfolgen, ansonsten ist es auch dann illegal.
LG