Wie viel Geld darf ich als 14 Jähriger auf einmal ausgeben? (Ohne Volljährigen!)
Wie viel Geld darf ich als 14 Jähriger auf einmal ausgeben?? (Ohne Volljährigen!!!)
16 Antworten
Du bist so weit in dieser Frage geschäftsfähig, dass du Geld, welches dir zur Verfügung gestellt wird um deine normalen Ausgaben zu bestreiten frei verfügen kannst. Das hört ich jetzt erst mal komisch an, da aber die beschränkte Geschäftsfähigkeit einen Bereich von 7 bis 17 Jahren umfasst gibt es hier auch keine Summen, da jedes Alter und jede Situation andere Aussagen erfordert. In deinem Fall geh mal von deinem klaren Menschenverstand aus. Ab welcher Summe würde es dir merkwürdig vorkommen wenn einer in deiner Altersklasse ein Bündel Geld aus der Hosentasche zieht. Genau da fängt das Fragezeichen an welches du in deiner Frage so schön gedoppelt hast. Mein empfinden sind so 200 €, denn damit kann man schon tolle Schuhe kaufen oder anderen Krempel. Bei größeren summen würde ich mißtrauisch nach der Erlaubnis der Eltern fragen. Viel Spass beim Einkauf.
Es gibt keine fixen Summen. Du darfst gem. § 110 BGB (Taschengeldparagraph) frei über Dein Taschengeld verfügen. Es kann aber sein, dass ein Verkäufer bei Deinen Eltern nachfragen möchte, da Rechtsgeschäfte außerhalb des o.g. Paragraphen schwebend unwirksam sind.
Doch dort gibt es ein Gesetz!!!! Die Eltern können den jeweiligen gegenstand einfach wieder zurückgeben, wenn über dem bestimmtem Rahmen liegt, er kann soger kaputt sein!!!!!!!!! Dies wurde mir mal von der Verbraucher Zntrale erzählt!!!!!!!!!
gibt es keinen richtwert, das hat andere gesetzliche grundlagen...
du darfst geld ausgeben, dass deine eltern dafür "freigegeben" haben, also ihre einwilligung in kaufverträge...
konkludent wird dies beim taschengeld angenommen..
also wenn du 5000€ taschengeld bekommst, kannst du theoretisch auch was für 5000€ kaufen....
Dafür direkt gibt es kein Gesetz aber mit dem Kauf schliesst du einen Kaufvertrag ab,und den darfst du eigentlich erst abschliessen,wenn du volljährig bist.Du könntest dir also eigentlich nicht mal ein Tütchen Haribo kaufen,aber viele Geschäftsleute lassen das einfach wegen dem Umsatz durchgehen,als Minderjähriger,der überhaupt etwas kauft,kannst du den Gegenstand immer umtauschen.
genau... § 106 BGB :-)
Schau mal ins BGB - § 110... dort ist genau dieser Fall geregelt.
Nein dies ist nur so, wenn du noch nicht sieben bist!!!!!!!!!