Ist es erlaubt ein illegal gedownloadetes Ebook zu besitzen wenn man das Original im Schrank hat?
Ich würde mir gerne ein Ebook eines Buches downloaden. Wenn nach diesem Buch bei Google suche erhalte ich nur Ergebnisse von Rapidshare oder sonstigen Filehostern. Wäre es nun legal diese PDF zu downloaden, da ich ja praktisch schon für das Buch in Papierform bezahlt habe?
9 Antworten
Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass es kein Verbrechen ist, du hast ja für den Inhalt bereits bezahlt und damit Verlag und Autor unterstützt.
Aber eine Copyrightverletzung wohl schon und deswegen "illegal". ;)
das ist wie wenn du in den buchladen gehst und sagst "ja ich hab schon eine ausgabe von dem buch, die hier nehm ich mir kostenlos mit weil ich die andere schließlich bezahlt hab!"
Es läuft sowieso darauf hinaus, dass du es bezahlen musst, weil du für den inhalt des buchs/e-books bezahlst. Mal abgeshen davon, warum willst dus als e-book wenn dus im regal hast?!
Würdest du dann auch behaupten man darf keine Kopie von einem gekauften Ebook machen?
Du hast für ein Exemplar des Buches bezahlt, das Du ja auch hast. (Das gebundene Buch darfst Du auch nicht vervielfältigen, was aber wegen des hohen Aufwandes eh keiner gemacht hat.) Für jedes weitere Exemplar mußt Du ggf. neu zahlen. egal ob als Papierbuch, PDF, epub oder was auch immer. Wenn Du unbedingt ein gutes Gewissen haben willst, schau mal bei Thalia.de, Amazon oder anderen Online - Buchhändlern nach kostenpflichtigen EBookausgaben des Titels.
Aber würde diese Aussage nicht auch bedeuten, dass wenn ich mir ein Ebook kaufe es dann auch nicht kopieren darf um es auf meinem iPad (oder sonstigem Tablet), Notebook und Zweit-PC zu lesen?
Genau da ist das Problem - du darfst dir Kopien für den Eigenbedarf herstellen.
Das Recht auf Privatkopie erlaubt dir, das Buch komplett oder auszugsweise für die persönliche Nutzung zu kopieren. Damit wäre auch das Einscannen und die Herstellung eines EBooks legal - nicht zur Weitergabe - nur zum eigenen Gebrauch. Von einer Musik- oder Software-CD darf man sich ja auch Kopien zum privaten Gebrauch ziehen, solange kein Kopierschutz drauf ist.
Im übrigen finde ich es ziemlich unverschämt von den Verlagen, für E-Books den selben PReis wie für eine Papierausgabe zu verlangen. Die Produktionskosten für ein E-Book sind vergleichsweise verschwindend gering.
Nein ist nicht legal. Du hast für das Papier Buch bezahlt und nicht für eine Digitale Kopie.
Das wäre das selbe als wenn du sagen würdest, ich hab da eine Schallplatte (die Dinger vor der CD) und deswegen lade ich mir jetzt die MP3 Files dazu illegal runter.
Nein, nein, nein.
Zwischen Schallplatten und CD's gabs noch einige weitere Tonträger. Aber dies sind die bekanntesten (mal abgesehen von Kassetten) da hast du recht.
Auch von Schallplatten durfte man sich Kopien anfertigen - meist wurden Kassetten dafür verwendet. Manche digitalisieren sich heute ihre alte Plattensammlung - alles erlaubt solange für den eignen privaten Bedarf.
Das ist eher so, als wenn du in den Kopierladen gehst und dir eine Kopie von deinem gekauften Exemplar machen lässt - und das ist erlaubt. Die Tantiemen für den Urheber werden von der VG-Wort über die Gerätekosten der Kopierer eingetrieben.