Ist es eigentlich verboten extreme Videos oder Texte auf einem Gerät zu Speichern?


27.12.2020, 09:04

PS: Ich bin weder rechtsextrem noch linksextrem. Das war nur ein Beispiel.

9 Antworten

Mein Kampf ist entgegen der Annahme nicht verboten.

Bei Videos käme es darauf an ob diese lediglich indiziert oder auch als beschlagnahmt gelten.

Ungeachtet dessen gilt natürlich jeweils das Urheberrecht zu beachten.

Also "Mein Kampf" ist da kein Problem, da nicht verboten.

Bei den anderen von Dir aufgeführten Videos darfst Du, ausser Kinderpornografie, speichern, allerdings nur für Dich selbst. Jegliche Weitergabe oder Zugänglichmachung an Andere ist gem. § 131 StGB verboten.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html

LostBeginning 
Beitragsersteller
 27.12.2020, 09:18

Okay, danke👍🏼

Also ich sags mal so, ein Verschwörungstheoretiker will mir Geld dafür zahlen, dass ich seine Videos schneide. Und da ist teilweise Hetze und sehr viel Unsinn dabei. Ich muss das aber erst auf meinen PC laden, damit ich das bearbeiten kann, danach schicke ich ihm das zurück. Und er macht was er will damit. Ist das strafbar?

Artus01  27.12.2020, 09:22
@LostBeginning

Nein, das ist weder eine Verbreitung, noch öffentlich zugänglich.

Allerdings würde ich es mir sehr überlegen sowas zu machen.

LostBeginning 
Beitragsersteller
 27.12.2020, 09:24
@Artus01

Warum? Das Geld ist gut.

MichiruKaio  27.12.2020, 09:29
@LostBeginning

Weil du Verschwörungstheorien damit unterstützt. Es ist fraglich ob man für Geld alles tun sollte, insbesondere wenn man weiß das der Inhalt Falsch ist bzw. Es sich um Hetze handelt....

Zudem wäre ich mir nicht sicher ob das Zurücksenden nicht doch als Verbteitung zählt.

Artus01  27.12.2020, 09:37
@MichiruKaio

Nein, das Zurücksenden fällt nicht mehr darunter. Voraussetzung ist allerdings das nichts hinzugefügt wird.

LostBeginning 
Beitragsersteller
 27.12.2020, 10:08
@Artus01

Fällt nicht mehr unter was?

Stadewaeldchen  27.12.2020, 10:40
@Artus01
Allerdings würde ich es mir sehr überlegen sowas zu machen.

Ich würd da gar nicht lange überlegen. So viel Geld kann der mir gar nicht zahlen dass ich das machen würde.

Artus01  27.12.2020, 13:15
@LostBeginning

Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung. § 131 StGB.

Kein Experte, aber hier mal meine Einschätzung:

"Mein Kampf" ist nicht verboten, afaik, aber kontrolliert Bayern die Rechte daran. Du würdest also vermutlich zumindest einen Copyright-Bruch begehen.

"Illegale Videos" hat diverse Dimensionen

  • Videos, die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, d.h. Aufnahmen von anderen, die ohne deren Wissen und Einverständnis gemacht wurden.
  • Videos, zu denen du keine Rechte hast, zum Beispiel Raubkopien von Filmen oder Serien.
  • Illegale Videos, deren Besitz strafbar ist, z.B. bestimmte Arten von Pornographie

Also ja, klar kann das verboten sein. Eine andere Frage ist allerdings, ob das strafrechtlich verfolgt würde; das hängt wahrscheinlich vom Gesamtkontext ab.

LostBeginning 
Beitragsersteller
 27.12.2020, 09:18

Das mit "Mein Kampf" war nur ein Beispiel😂

Okay, danke👍🏼

Also ich sags mal so, ein Verschwörungstheoretiker will mir Geld dafür zahlen, dass ich seine Videos schneide. Und da ist teilweise Hetze und sehr viel Unsinn dabei. Ich muss das aber erst auf meinen PC laden, damit ich das bearbeiten kann, danach schicke ich ihm das zurück. Und er macht was er will damit. Ist das strafbar?

ShimaG  27.12.2020, 09:23
@LostBeginning

Keine Ahnung, ich bin kein Anwalt.

Allgemein würde ich aber sagen, dass dein moralischer Kompass ja zu funktionieren scheint, und wenn du dich dabei schon unsicher fühlst, ist das eigentlich ein guter Grund, es sein zu lassen.

LostBeginning 
Beitragsersteller
 27.12.2020, 09:24
@ShimaG

Ich brauche das Geld aber.

ShimaG  27.12.2020, 09:39
@LostBeginning

Wenn du so argumentierst, hast du dich ja bereits dafür entschieden, oder? Falls du das jetzt verneinst: Ja, es ist möglich, dass du dich zum Mittäter machst und entsprechende Konsequenzen tragen musst, falls eine Straftat vorliegt. Das wusstest du eigentlich schon, bevor du die Frage gestellt hast, sonst hättest du ja nicht gefragt.

Ist es möglich, dass du deine Entscheidung schon getroffen hast und du eigentlich nur nach einer Bestätigung suchst? Muss nicht so sein, daher formuliere ist das als Frage. Wenn du meinst, "das ist nicht so!", dann schreibe doch mal, bei welcher Antwort auf deine Frage du den Job ablehnen würdest.

„Mein Kampf“ kannst Du bei Amazon kaufen.

Du musst Urheberrecht und Strafrecht unterscheiden. Strafrechtlich kannst Du praktisch alles digital besitzen bis auf Kinderpornographie. Du darfst vieles nur nicht verbreiten wie zum Beispiel Nationalsozialistische Symbole.

LostBeginning 
Beitragsersteller
 27.12.2020, 09:17

Das mit "Mein Kampf" war nur ein Beispiel😂

Okay, danke👍🏼

Also ich sags mal so, ein Verschwörungstheoretiker will mir Geld dafür zahlen, dass ich seine Videos schneide. Und da ist teilweise Hetze und sehr viel Unsinn dabei. Ich muss das aber erst auf meinen PC laden, damit ich das bearbeiten kann, danach schicke ich ihm das zurück. Und er macht was er will damit. Ist das strafbar?

segler1968  27.12.2020, 10:15
@LostBeginning

Nein. Es ist ja noch nicht einmal klar, ob der Inhalt überhaupt strafbar ist. Hetze kann es sein, der Rest sowieso nicht: Blödsinn ist straffrei.

Ich dachte immer, es wäre erlaubt solange man es nirgends veröffentlicht aber ein Freund von mir musste sein Handy letztens bei der Polizei abgeben dass alles auf seinem Handy gelöscht wird weil die Polizei es irgendwie durch jemanden erfahren hat. (Nie öffentlich gezeigt)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung