Bluttest nach Unfall erlaubt?

6 Antworten

Du kannst zur Blutentnahme richterlich gezwungen werden, falls ein begründeter Verdacht besteht

Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

Die Anordnung steht

  1. dem Richter,
  2. bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen zu.

Die Entnahme einer Blutprobe bedarf keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist.

Fabiderschelm 
Beitragsersteller
 06.09.2021, 01:10

Danke :) Ist der Unfall an sich dann ein Verfahren, oder die Schuldfrage für den Unfall? Also löst jeder Unfall ein Verfahren aus? Dürfen beide Parteien zur Entnahme gezwungen werden?

VirageXO  06.09.2021, 07:11
@Fabiderschelm

Verfahren meint in diesem Fall das Ermittlungsverfahren wegen eines Anfangsverdachts auf Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs.

Der Unfall an sich kann schon als Ausfallerscheinung bewertet werden. Wenn die Polizei sich dann von einem Richter die BP anordnen läßt, wird diese auch entnommen.

Wenn du einen Unfall verursacht hast, dann begründet das einen Verdacht auf Drogen- und / oder Alkoholkonsum.

Fabiderschelm 
Beitragsersteller
 06.09.2021, 01:12

Danke, weißt du ob es auch so ist, wenn der andere Schuld ist, oder die Schuldfrage erst geklärt werden muss? Dürfen beide Parteien zur Blutentnahme gezwungen werden?

Aliha  06.09.2021, 10:44
@Fabiderschelm

Die Polizei trifft keine Schuldfeststellung. Wenn sich bei einem der Beteiligten oder auch bei allen, ein Verdacht auf Drogen oder Alkoholkonsum ergibt, so kann natürlich ein entsprechender Test angeordnet werden.

Ganz klar: Ja.