Ist es berechtigt nach zweiter Mahnung von(klarna)einen Schufa negativeintrag zu bekommen?
Hey leute... habe eine uhr gekauft von La Coste für 50 Euro ... Und ich habe nach der zweiten Mahnung überwiesen also auch da wo die Frist abgelaufen war bekommen... ein tag danach kam der Brief von inkasso wo ich Gebühren zahlen musste aber es geklärt habe nicht zu zahlen da sich es überschnitten hatte von überweisung und die post von inkasso als erst Brief von inkasso bekommen habe und ich schon tag davor das geld überwiesen habe und jetzt wollte ich vor paar Tagen wieder über klarna auf Rechnung bestellen und es ging nicht darauf hin habe ich klarna angerufen und die meinten das sie es an schufa geschickt haben und ich einen negativen Eintrag bekommen werden.... Darauf wollte ich fragen ob die ohne weiteres ohne Gerichtsbeschluss oder Zwangsvollstreckung oder ohne Bemerkung/Drohung im anschreiben mit schufa einen Schufa Eintrag machen oder melden dürfen ??
Danke im vorraus
Liebe grüße
4 Antworten
Aber hallo!
https://www.meineschufa.de/index.php
Einfach eintragen und alle Fragen an Schufa direkt.
Da bekommst du eine Kundenkarte und kannst zu jeder Tages- und Nachtzeit dein Raking/Score abrufen, Fragen stellen und detaillierte Auskunft erhalten.
Und auch was ändern, löschen oder sonst was veranlassen.
Habe Eintrag bei meineschufa seit über drei Jahren.
Immer gut, immer schnelle Auskunft.
Keine Angst vor Schufa.
Schau bei der Schufa, ob Klarna tatsächlich einen Negativeintrag veranlasst hat. Wenn ja, dann teile der Schufa mit, dass die Forderung strittig ist. Dann muss die Schufa den Eintrag löschen.
Dass du von Klarna nix mehr auf Rechnung bekommst, sollte wohl klar sein. Unabhängig von einem eventuellem Eintrag.
was eine quatsch Antwort
Was steht konkret in der Schufa ???