Schufa Eintrag Klarna berechtigt?
Hallo,
Ich habe soeben meine Schufa Auskunft bekommen und wurde als F eingestuft. Das ist schon ziemlich schlecht.
Ich habe einen einzigen Eintrag und der ist von der Firma Klarna.
Ich habe früher öfters Anziehsachen bei der Firma SPOOKS bestellt, diese wickelt alle Zahlungseingänge über die Firma Klarna ab.
Oft habe ich auch etwas zurück geschickt, und die Rechnung dann natürlich nicht gezahlt, weil alles zurück geschickt wurde.
Habe dann oft Mahnungen bekommen weil die scheinbar keine Info bekommen haben, das die Sachen zurück sind. Habe dann immer direkt angerufen und das geklärt.
Jetzt meine Fragen:
1. bin ich dazu verpflichtet mich bei der Rücksendung darum zu kümmern das die Firma Klarna Bescheid weiß? Oder muss SPOOKS die Retoure melden?
2. ich würde gerne eine detaillierte Begründung bekommen, wie der Schufa Eintrag entstanden ist. Bekomme ich die bei dir Firma Klarna?
3. welche Chancen bestehen das dieser Eintrag dann gelöscht / korrigiert wird?
5 Antworten
> Ich habe einen einzigen Eintrag und der ist von der Firma Klarna.
Du hast also keinerlei Girokonto, Handyvertrag, Versandhaus-Konto "OLLO"? Das ist selten und ungewöhnlich. Dann kann dir die Schufa aber auch egal sein...
Was für eine Auskunft hast du? Etwa eine gegen GEld? Die Auskunft nach § 34 BDSG - Datenschutzbeauftragter ist 1x jährlich kostenlos und ausführlich nach Branchen sortiert. Such auf schufa_deGeh mit deiner Sammlung an Belegen, Retouren-Einliefer-Quittungen etc in dieser Sache zur Erstberatung zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale
Darf ich fragen ob du das "F" direkt in der Schufa hast oder in einen der Auskünfte? (Boniversum, Credtreform)
Die Situation hast du doch selbst herbeigeführt! Auskünfte bekommst du nur bei der Schufa. Zahle die Schulden zurück, weise das nach und nach einer Karenzzeit (2 Jahre?) wird der Eintrag gelöscht.
In die Schufa dürfen nur Forderungen eingetragen werden, die tituliert sind. Also gibt es einen Mahnbescheid, gegen den du nicht widersprochen hast oder ein Gerichtsurteil? Wenn nicht, kannst du dein Eintrag bei der Schufa reklamieren und der Eintragende muss beweisen, dass die Forderung rechtskräftig festgestellt ist. Ist er das nicht, muss gelöscht werden und ggfs. kannst du noch Schadenersatz geltend machen. (Theoretisch...in der Praxis wird das ein steiniger Weg.)
Das Chaos mit Klarna ist mittlerweile bekannt. Es beschweren sich auch immer wieder Kunden, dass die Abwicklung zwischen Klarna und den Händlern nicht klappt. Manchmal schickt Klarna erst gar keine Rechnung, sondern direkt die Mahnungen mit saftigen Preisen. Ein Schelm, wer darin kein Geschäftsmodell erkennt.
Ich persönlich kaufe nicht mehr bei Händlern, die den Zahlungsverkehr über Klarna abwickeln.
Viel Erfolg!
Zu 1. Das kann doch dir egal sein, wie die beiden firmen zusammenarbeiten oder u.u. halt nicht. Hauptsache für dich ist doch, das es bei denen klappt.
Zu 2. Ich denke mal nicht, dass da einer verantwortung übernehmen wird. Die werden immer nur sagen, "der andere ist schuld". Ist doch heute leider so, niemand hat den Ar... in der hose um seine fehler einzugestehen.
Zu 3. Ich würde mich selbst mit der schufa in verbindung setzen, denen den vorfall sachlich richtig und mit eventuellen beweisen darlegen. Die setzen sich dann schon mit den "übeltätern" auseinander und veranlassen ggf. die löschung. Denn wenn du den verutsachern dies überlässt, dann wartest du u.u. bis zum skt. nimmerlein tag.
Die Schufa reagiert nur auf harte Beweise, Belege, Kündigungsbestätigungen. Ohne Anwalt kommst du nicht weiter.