Ist es als Selbständiger / Freiberufler besser ein Elektro-Neugerät mit ausgewiesener Steuer zu kaufen oder ein "Gebrauchtes" Schnäppchen ohne Rechnung?
Situation: Selbständiger Unternehmer, der am Ende vom Jahr eine Steuererklärung abgeben muss, um Umsätze dem Finanzamt anzuzeigen. Der Unternehmer hat Einkünfte aus Gewerbetrieb (50.000€), die er versteuern muss (betreibt zB eine 1 Mann Werbeagentur als Einzelunternehmen)
Er darf die Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen (kein Kleinunternehmer) und darf somit auch Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückfordern.
Bei solchen Sachen wie beispielsweise einem Handy ist es ja so, dass man berufliche und private Trennung nicht wirklich trennen kann.
Nehmen wir zum Beispiel ein Kauf des neuen iPhones.
Option 1) Kauf im Apple Store mit Rechnung auf seinen Namen und MwSt. ausgewiesen. 739€ enthalten 117€ MwSt, die am Ende vom Jahr weniger ans FA gezahlt werden müssen. Hinzu kommt, dass der Gewinn des Unternehmers um 621€ geringer ausfällt, wodurch die Einkommensteuer (nehmen wir der Einfachheit halber mal 30%) auch geringer ausfällt (nämlich um 186€).
Das iPhone kostet dem Unternehmer jetzt effektiv "nur" noch 739-117-186 = 436€. Kann man das so rechnen, oder ist da ein grober Denkfehler drin?
Option 2) Er findet ein Schnäppchen bei Ebay Kleinanzeigen. Jemand will aus unerklärlichen Gründen sein dasselbe Handy für 400€ loswerden. Es ist ein Privatverkauf, dh. keine Rechnung auf den Namen des Unternehmers, aber der Käufer ist so kulant und gibt seine original Rechnung mit, sodass man Garantieansprüchen gegenüber dem Hersteller geltend machen könnte.
Was ist jetzt für den Unternehmer besser? Kann man das in Option 1 überhaupt so rechnen, oder ist das "schöngerechnet"?
Ich verstehe es nicht ganz...
4 Antworten
Hallo,
Deine Berechnung der Option 1 geht in Ordnung. Bei Option 2 muss berücksichtigt werden, dass die 400€ auch den Gewinn mindern. Dazu genügt der Nachweis wie viel gezahlt wurde (kein Problem, wenn unbar) und an wen gezahlt wurde.
Am einfachsten vergleicht man in solchen Fällen den Nettopreis der Neuware mit dem Preis der privat verkauften Ware. Wenn man die Differenz mit dem Grenzsteuersatz multipliziert, hat man eine gute Abschätzung des Preisvorteils. Konkret:
Nettopreis iPhone neu: 621€
Preis eBay Privatverkäufer: 400€
Differenz: 221€
Kostenvorteil eBay-Phone: 221€ x (100%-30% Grenzsteuersatz) = 155€
Natürlich ist das nur ein Schätzwert - ein Blick in die Zukunft per Glaskugel. Aber um eine Entscheidungsgrundlage zu erhalten, kann man wahrscheinlich nicht besser vorgehen, wenn man nicht immensen Aufwand betreiben will.
Bei deiner Berechnung von Variante 1 passen zwei Dinge nicht ganz. 1. Bei Anschaffungskosten über 410 Euro können die Ausgaben im Jahr der Anschaffung nicht komplett als Betriebsausgabe angesetzt werden, sondern müssen zeitanteilig über die voraussichtliche Nutzungsdauer ( bei Mobilfunkgeräten glaube ich waren es 3 Jahre) abgeschrieben werden.
2. Die Auswirkung des Betriebsausgabenabzugs (weniger Gewinn) auf die Einkommensteuer kann man ohne weitere Informationen zu den persönlichen Verhältnissen nicht bestimmen. Diese hängt vom individuellen Grenzsteuersatz ab. Ich habe mal die ESt für ein zu versteuerndes Einkommen (dieses wird in der Einkommensteuer besteuert und nicht der Gewinn) in Höhe von 50.000 berechnet und komme auf 12.780 Euro (ohne Soli bzw. ggf. KiSt). Wenn man das z.v.E. um 207 Euro mindert (Anschaffungskosten 621/3) errechnet sich eine ESt von 12.695, also 85 Euro weniger im Jahr der Anschaffung.
Bei Variante 2 hat man ja weder einen Vorsteuerabzug noch die Möglichkeit die Ausgaben gewinnmindernd abzusetzen, da keine ordnungsgemäße Rechnung existiert. Ich würde daher als Unternehmer mich wohl für Variante 1 entscheiden.
Auch eine Privatperson muß dir eine Rechnung ausstellen, ohne Umsatzsteuer.
Wenn er das verweigert, würde ich bei dem Verkäufer nichts kaufen.
Natürlich darf auch eine Privatperson eine Rechnung ausstellen, wenn nicht Barzahlung, sondern Überweisung vereinbart ist.
ER darf nur keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Version 1, als Freiberuflicher musst Du ja ständig erreichbar sein.
Ein Privatperson darf kein Rechnung ausstellen. Er kann höchstens ein Quittung ausstellen bei Barzahlung