Restaurantbeleg ohne Mwst. absetzbar?

3 Antworten

Mwst. muß gesondert ausgewiesen sein.

Dei USt muß einzeln ausgewiesen sein oder bis 150 € (Kleinbetragsregelung) reicht ein Satz wie "obiger Betrag enthält 19% / 7% .." oder ähnliches aus; wichtig ist nur der USt-Prozentsatz muß irgendwo stehen.

Ansonsten kein Vorsteuerabzug sondern Bruttobetrag = Kosten

Kommt auf die Höhe der Rechnung an. Bei einem Rechnungsbetrag von weniger als 150€ muss der auf den Steuersatz entfallenden Steuerbetrag nicht explizit angegeben sein, ein Hinweis auf den Steuersatz genügt.

Wokat 
Beitragsersteller
 07.07.2013, 16:46

Nicht einmal der Steuersatz, oder die Steuernummer des Restaurant sind auf der Quittung vermerkt. Wundert mich ein wenig, da es schon ein sehr gut besuchter, renommierter Laden ist.

Drachenkind2013  07.07.2013, 19:58
@Wokat

Was ist das denn für eine Quittung? Ein handgeschriebener Beleg vom Block, oder ein Bon aus der Registrierkasse? Frag doch im Restaurant nach, ob sie dir nachträglich eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen können. Die brauchst du auch um die Namen der bewirteten Personen und den Grund der Bewirtung eintragen zu können. Ohne diese Angaben gibt es auch keinen Vorsteuerabzug.