Ist eine Terassenerweiterung ohne Genehmigung ein Grund zur fristlosen Kündigung wenn nicht zurück gebaut wird?
Wir haben unsere Terasse erweitert und die Sichtschutzwände anders gesetzt wie sie vor waren.Wir wussten nicht,dass eine bauliche Veränderung ist und eine Erlaubnis vom Vermieter haben müssen.
Der Vermieter hat schriftlich angekündigt ,dass das eine Bauliche Veränderung ist, wir sollen zurückbauen, das alte marode Zaunelement wieder zu montieren und die neuen entfernen.
Den Müll der in unseren Garten liegt,bestehend aus Plattenverlegesand,Muttererde,Blumenerde, Rasenkanntensteine sowie 2 Autoreifen, die als Beeteinfassung genutzt werden.
Zudem sollen wir unsere Klemmmarkisen entfernen, da hätten wir einen Kostenvoranschlag für die Markisen vorlegen müssen und von einer Fachfirma, die Markisen aufstellt.
Des Weiteren werden wir bezichtigt auf unsere Nachbarschaft keine Rücksicht zu nehmen , da wir Joints auf der Terasse rauchen würden.
Wenn wir nicht zurückbauen und den Rasen neu anlegen bis zum 30.06. erhalten wir die fristlose Kündigung.Erschwerend kommt hinzu das ich eine Schwerbehindung mitGdB 50 habe , meine Frau GdB g70.
Zur Information Foto's von vorher und nachher
4 Antworten
Der Herr Vermmieter greift da etwas zu weit. Die "bauliche Veränderung" greift nicht in die Bausubstanz des Hauses ein. Die Terrasse ist Bestandteil des Mietgartens, Einfriedungen kann der Vermieter auf dem Besitz des Mieters nicht verbieten. Die Nutzung des Gartens ist durch Baustoffreste eingeschränkt, Autoreifen sind nicht im Bestand der Mietsache aufgeführt, deren Entsorgung ist Sache des Vermieters, schließlich sind alle Veränderungen an der Mietsache zum Mietende rückbaubar.
In wieweit der Betäubungsmittelkonsum beweisbar ist, steht in den Sternen.
Hier will der Vermieter angebliche Rechte brachial durchsetzen. Das Bild VORHER hast du nicht eingestellt, daher kann man nicht ersehen, wie die Mietsache zuvor aussah.
Wenn nach deinem Widerspruch der Vermieter von seinen Fordererungen nicht absieht, solltest du dir anwaltliche Hilfe nehmen.
Wie verhält es sich wenn ich die Erweiterung von der der Hauptterasse abgrenze, in dem ich die erste Plattenreihe wieder entferne und die freie Fläche bepflanze oder mit mit Kies auslegen. Dabei wollte ich nur eine Barrierefreiheit für meine Frau schaffen, da diese auf einen Rollator angewiesen ist
Da seid ihr jetz im Zugzwang. Da hättet ihr euch vorher beim Vermieter die Genehmigung holen müssen. Selbst wenn es eigen wäre hättet ihr auch eine Genehmigung gebraucht. Heutzutage darf man nicht alles zu Pflastern.
Was ihr getan habt geht gar nicht. ihr seid dort nur zur Miete und habe euch wohl unberechtigt Land zur exklusiven Nutzung angeeignet. ausserdem braucht es ein Baubewilligung.
Im Prinzip hat der Vermieter recht. Bauliche Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Da bleibt euch nichts anderes übrig als zurückzubauen.
Und der Mieter ist Besitzer und hat das Hausrecht. Was er getan hat ist keine bauliche Veränderung die der Erlaubnis bedarf.