Ist eine Terassenerweiterung ohne Genehmigung ein Grund zur fristlosen Kündigung wenn nicht zurück gebaut wird?

4 Antworten

Von Experte albatros bestätigt

Der Herr Vermmieter greift da etwas zu weit. Die "bauliche Veränderung" greift nicht in die Bausubstanz des Hauses ein. Die Terrasse ist Bestandteil des Mietgartens, Einfriedungen kann der Vermieter auf dem Besitz des Mieters nicht verbieten. Die Nutzung des Gartens ist durch Baustoffreste eingeschränkt, Autoreifen sind nicht im Bestand der Mietsache aufgeführt, deren Entsorgung ist Sache des Vermieters, schließlich sind alle Veränderungen an der Mietsache zum Mietende rückbaubar.

In wieweit der Betäubungsmittelkonsum beweisbar ist, steht in den Sternen.

Hier will der Vermieter angebliche Rechte brachial durchsetzen. Das Bild VORHER hast du nicht eingestellt, daher kann man nicht ersehen, wie die Mietsache zuvor aussah.

Wenn nach deinem Widerspruch der Vermieter von seinen Fordererungen nicht absieht, solltest du dir anwaltliche Hilfe nehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
chemme 
Beitragsersteller
 06.06.2022, 13:05

Wie verhält es sich wenn ich die Erweiterung von der der Hauptterasse abgrenze, in dem ich die erste Plattenreihe wieder entferne und die freie Fläche bepflanze oder mit mit Kies auslegen. Dabei wollte ich nur eine Barrierefreiheit für meine Frau schaffen, da diese auf einen Rollator angewiesen ist

Da seid ihr jetz im Zugzwang. Da hättet ihr euch vorher beim Vermieter die Genehmigung holen müssen. Selbst wenn es eigen wäre hättet ihr auch eine Genehmigung gebraucht. Heutzutage darf man nicht alles zu Pflastern.

Was ihr getan habt geht gar nicht. ihr seid dort nur zur Miete und habe euch wohl unberechtigt Land zur exklusiven Nutzung angeeignet. ausserdem braucht es ein Baubewilligung.

albatros  06.06.2022, 12:58

Und der Mieter ist Besitzer und hat das Hausrecht. Was er getan hat ist keine bauliche Veränderung die der Erlaubnis bedarf.

Nazgul89  06.06.2022, 16:21
@albatros

Für ich sieht das Genehmigungspflichtig aus. Zumindest vom Eigentümer und Vermieter aus.

albatros  06.06.2022, 17:51
@Nazgul89

Die Platten sind lose verlegt, der Sichtschutz nicht mit dem Gebäude verbunden. Es gibt keinen Grund zur Kündigung bzw. Rückbau.

Im Prinzip hat der Vermieter recht. Bauliche Veränderungen sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Da bleibt euch nichts anderes übrig als zurückzubauen.