Ist ein Notausgang Fenster von Nöten bei?
Hallo ich wollte ein Süßigkeiten laden eröffnen nur der laden den ich angemietet habe hat kein Notausgang oder Fenster nur ein Ausgang und das ist der Eingang
Meine frage da die Kunden sich da weder hinsetzen noch längere zeit drin verbringen nur an der Theke wie bei der Bäckerei kurz stehen bestellen und gehen ob man da ein bräuchte ich kenne Reise Büros und co die zwar Fenster in anderen raum besitzen aber soweit oben das keiner rann kommt und somit nicht als Notausgang in frage kommen könnte
Bitte nur bei 100% Sicherheiten Antwort danke :)
3 Antworten
Wenn die Gewerbeaufsicht , den Laden abnimmt , wirst Du alle wichtigen Auflagen erfahren !
Muss man nicht auch einen Gesundheits Check vorlegen , wenn man Lebensmittel verkauft ?
Wenn die Gewerbeaufsicht , den Laden abnimmt
Das Gewerbeamt nimmt doch keine Läden ab, höchstens Gaststätten oder Spielhallen. Auflagen hinsichtlich der Fluchtwege gibt es im Zuge der Baugenehmigung.
Wer oder was hindert Dich dort anzurufen ?
War in dem Laden denn schon mal ein einzelhandelsladen ? Dann müsste es eine Baugenehmigung geben. Wenn nicht, musst du oder der Vermieter die Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen. Das entscheidet, ob Notausgänge erforderlich sind.
Ganz früher war es schon mal ein Friseur und in den letzen 5 Jahren diente es nur als Büro
Dann brauchst du eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Unterform der Baugenehmigung).
Du wirst bei einem kleinen Laden keinen Notausgang benötigen.
Da braucht man keinen Notausgang.
Danke :) für die schnelle Antwort
80 qm meter :-/ aber davon werden nur 20 für den Kunden zugänglich sein
Gesundheitscheck und co ist ja nicht das problem nur wäre ja blöd den laden komplett zu renovieren umzubauen zu gestalten gewerbe anzumelden und am ende steht man blöd da wegen sowas