Anspruch auf Beschäftigungsverbot?
Hallo ihr lieben Habe folgendes Problem Ich bin in der ssw 16+3, 21 Jahre Arbeite zur Zeit in der Metzgerei eines großes rewe Centers. Jetzt zu meinem Problem Der Laden läuft nicht gut und ich bekomme ständig Druck von oben das wir Metzgerei Leute schuld sind das der laden nicht läuft. Und ich sozusagen ständig vom Chef angemault werde und das macht physisch fertig.
Zudem muss ich schweres Fleisch und Kisten heben, mich über die Theke lehnen, bücken und 9 h stehen ohne mich hinsetzen zu können. Zudem ist es sehr stressig da ich meist alleine oder zu zweit in der Metzgerei stehe. Dazu gekommen ist das ich kein rohes Fleisch mehr riechen noch anfassen kann, ohne das ich mich übergeben muss.
Ich habe abends nach Feierabend dicke Beine, ein höllisches stechen in Waden und höllische Rückenschmerzen das ist nicht mal mehr liegen kann. :(
Habe ich einen Anspruch auf ein beschäftigungsverbot durch den Stress und die schwere Arbeit?
Vielen Dank im voraus für eure Tipps
4 Antworten
Das beschäftigungsverbot spricht dein FA aus. Er könnte sagen dass du nur eine bestimmte stundenzahl am Stück stehen darfst. Dann müsste rewe dir eine andere Tätigkeit geben. Den psychischen Stress sprich auch mit an.
Und sprich mit deinem Chef dass du von der aktuellen Arbeit schmerzen hast.
Dein Chef darf dir selbst auch ein BV aussprechen. Hab seit zwei Wochen selbst du den Arbeitgeber ein BV.
...durch nicht du...
Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.
Im Gegensatz zum individuellen wird das arbeitsplatzbezogene generelle
Beschäftigungsverbot nicht vom betreuenden Arzt, sondern vom Arbeitgeber
auf Grundlage „seiner“ Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde ausgesprochen (z.B. Gewerbeaufsichtsamt). Ergibt sich daraus ein Beschäftigungsverbot für die gesamte bzw. für einzelne Tätigkeiten, darf der Arbeitgeber die Schwangere mit diesen Arbeiten nicht beschäftigen und muss andere Tätigkeiten anbieten oder die Frau darf zu Hause bleiben.
Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, hat die werdende Mutter
gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des
vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn) nach § 11 Absatz 1 Satz 1
MuSchG. Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das
Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse der werdenden
Mutter erstattet.
Alles Gute für dich!
Hört sich echt schlimm an, wie wärs wenn du dich von deinem Arzt krank schreiben lässt bzw auch mal mit deinen Kolleginnen und dem Chef redest...
Frag den Frauenarzt.
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/beschaeftigungsverbot-schwangerschaft.html
Weiß Deine Arbeitsstelle Bescheid, dass Du schwanger bist?