Muss mein vollständiger Nachname auf Postsendungen stehen? (DHL)
Ich habe zu dem Thema leider auf die Schnelle nichts gefunden, also versuch ichs mal hier. Ich werde jedes Mal, wenn mein DHL Postbote ein Paket an mich ausliefert, darauf angesprochen, dass nie mein voller Nachname auf den Paketen steht (Es steht meistens nur der Anfangsbuchstabe meines Nachnamens drauf). Heute meinte er, dass er solche Pakete laut DHL Vorschriften überhaupt nicht ausliefern DARF und in Zukunft auch nicht mehr wird.
Auf der DHL Seite habe ich diesbezüglich nichts gefunden und auch bei Google finde ich nirgendwo ein Gesetz o.ä. , das mich dazu verpflichtet meinen vollständigen Nachnamen anzugeben, wenn alle anderen Daten korrekt angegeben sind.
Kann mir da evtl jmd weiterhelfen?
5 Antworten
Ich weiss nicht wie das mit DHL ist.
Ich bekomme meine Post oft mit Anfangsbuchstaben des Vornamens und vollständigem Nachnahmen. Eine Zeitlang wohnte ich an einer Strasse wo jemand denselben Anfangsbuchstaben beim Vornamen, denselben Nachnamen hatte und eine ähnliche Hausnummer hatte (253 statt 235). Ich bekam ständig irgendwelche Post von dieser Person und diese Person Post von mir..
Diese Bestimmungen sind eigentlich dafür da, solche irrtümliche Zustellungen möglichst zu vermeiden. Aber alle Bestimmungen können von Paragraphenreitern so ausgelegt werden, dass sie den eigentlichen Sinn verfehlen und zur Schikane werden.
Ruf doch mal bei der DHL an und frag nach. Die werden dir bestimmt die entsprechenden Informationen geben können.
Post und Pakete dürfen nur zugestellt werden, wenn der Empfänger eindeutig erkennbar ist. Zustellungen auf Verdacht dürfen nicht gemacht werden. Du kannst also froh sein, dass dein Postbote überhaupt eine Ausnahme gemacht hat.
Ich glaube kaum, dass das irgendwo im Netz als Regelung zu finden sein wird, denn es ist ja eine Arbeitsvorschrift für die Postboten. Ich kann dir aber sagen, dass es so ist, weil ich selbst Postbotin war.
Das Paket darf nur an den Empfänger ausgeliefert werden. Bei einem unvollständigen Namen (z.B. Michael M.) ist der Empfänger nicht eindeutig bezeichnet - es könnten ja unter dieser Adresse ein Michael Mayer, Michael Müller und Michael Mittermayer wohnen. Welcher von denen ist dann der rechtmäßige Empfänger?
hast du einen Link zu der Vorschrift?
Nein, aber ich könnte mir vorstellen, dass sich dies aus den AGB von DHL (bzw. eines anderen Paketdienstes) in Verbindung mit den Arbeitsanweisungen an deren Zusteller ergibt.
Es sollte der gleiche Name drauf stehn, der auch auf deinem Klingelschild steht. Alles Andere ist nicht gestattet. Ist halt Vorschrift der Deutschen Post (und anderer Lieferdienste).
Nun ja, bei uns im Haus wohnen nur 2 Familien. Auf meinem Klingelschild steht mein Vor- und Nachname ausgeschrieben. Auf den Paketen steht mein Vorname ausgeschrieben + der Anfangsbuchstabe von meinem Nachnamen.
Kannst du mir evtl einen Link zu diesen Vorschriften geben?
natürlich muss dein voller Name drauf stehen!! Woher soll der Lieferant wissen an wen er das Paket sonst liefern soll?
Evtl daran, dass mein Vorname und meine Vollständige Adresse drauf steht.
Na und?
Wenn du jetzt Markus Bauer heißen würdest im selben Haus noch ein Markus Bauer wohnen würde, wer bekommt denn dann das Paket??
Das ist ein schlecjhtes Beispiel.
Das würde ja auch mit vollständigem Nachnamen Probleme machen ;-) .
Dann zeig mir doch bitte wo ich diese Vorschrift finden kann.
achso und wenn du in einen mehrfamilienhaus wohnst? am klingelschild ist ja meist nur der nachname angegeben. soll der postbote dann ewig suchen, bis er dich gefunden hat? zB. du heißt thomas müller, auf dem paket steht thomas m. auf dem klingelschild steht müller. dann muss in drm haus nur noch eine tanja meier wohnen, mit t. meier auf dem klingelschild und du hast ein problem ;-)
Gut, das ist nachvollziehbar. Dann verstehe ich trotzdem nicht warum sich unser DHL Bote so anstellt, denn hier wohnen nur 2 Familien mit unterschiedlichen Namen.
hast du einen Link zu der Vorschrift?