Ist der Weg von Zuhause zur Betriebsversammlung und zurück auch "Arbeitszeit" oder nur die Dauer der Betriebsversammlung?
5 Antworten
Gegenfrage: ist der Weg zur Arbeit bei Dir Arbeitszeit?
Du merkst vermutlich, worauf ich hinaus will.
Dabei ist aber zu beachten, dass da steht "... der zusätzlichen Wegezeiten...".
Das heißt, die Wegezeit wird nur angrerechnet, wenn sie länger ist als der übliche Weg zur Arbeitsstelle. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Versammlung nicht an der Arbeitststelle stattfindet und weiter entfernt ist als diese.
Du zitierst den §44 BetrVG:
"Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten."
Zusätzliche Wegezeiten, die anzurechnen wären, gibt es nur dann, wenn die Versammlung an einem Ort stattfindet, der weiter entfernt ist als der übliche Weg zur Arbeitsstelle.
Oder eben dann, wenn es den Weg an diesem Tag gar nicht geben würde... (freie Tage, Urlaub...)
Den weg zum AG und zurück bekommst du nicht bezahlt. Bei der Betriebsversammlung gilt das gleiche.
Wenn Du einen Passus hast und dieser besagt, dass Du die Wegezeit auch bezahlt bekommst, dann hat sich doch die Frage erübrigt. Normaler weise wird es nicht bezahlt, also sei froh.
Seit wann gehört der Arbeitsweg zur Arbeitszeit? Natürlich wird nur die Betriebsversammlung angerechnet.
Ich frage aufgrund des folgenden Passus §44 BetrVG:
"Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten."
Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten
Die Betonung liegt hier auf "zusätzlich".
Ups...den kannte ich nicht. Hört sich ja wirklich so an, als ob der Weg dann dazuzählt...
Ich frage aufgrund des folgenden Passus §44 BetrVG:
"Die Zeit der Teilnahme an diesen Versammlungen einschließlich der zusätzlichen Wegezeiten ist den Arbeitnehmern wie Arbeitszeit zu vergüten."