Ist der Vorname auf dem Briefkasten Pflicht?
Ich wohne nun schon seit zwei Jahren in der selben Wohnung, auf meinem Briefkasten steht nur mein Nachname, für den Vornamen habe ich nur den Anfangsbuchstaben und ich hate nie Probleme damit, meine Post zu erhalten. Doch heute hat mir ein Zusteller, eines Privaten Postunternehmens, einen Hinweis an den Briefkasten geklebt auf dem stand, das mein Briefkasten nicht beschriftet sei. Mein Nachname ist allerdings klar und deutlich zu lesen.
Ist der Vorname auf einem Briefkasten pflicht und ist das irgendwie gesetzllich geregelt?
5 Antworten
Zur Beschilderung vom Hausbriefkasten gibt es keine Vorschriften. Es reicht völlig aus, lediglich den Nachnamen anzugeben, allerdings in größeren Wohneinheiten und bei einem häufig vorommenen Namen sollte zumindest der Anfangsbuchstabe vom Vornamen hinzugefügt werden.
Der private Briefzusteller faselt dummes Zeug.
Rufe doch einmal Spaßeshalber bei dem Briefzustellunternehmen an und schildere den Zauber ihres Fachpersonals.
** Ganz genau - sehr gut, Helmut - weiter so !!**
** UselessBob, bedanke mich bei dir für den "Stern"**
Wenn es hier nicht zu Verwechselungen kommen kann, weil zum Beispiel mehrere Personen mit gleichem Namen (aber unterschiedlichen Wohnungen / Briefkästen) im Hause wohnen, brauchst Du den nicht anzugeben.
es ist gar kein name da gesetzlich plicht
du kannst auch gott draufschreiben
musst dich nur nicht wundern dann, wenn dich post nicht erreicht, aber draufschreiben kannst, du was du willst
Nein ist nicht Pflicht
nein, der nachname reicht vool und ganz aus