ab wann MUSS ein vermieter die heizung einschalten?
wir haben ne dachwohnung unds dach is nicht isoliert, der rest des hauses schon, bei uns is es eiskalt, bei denen unten is es noch recht angenehm, wenn wir zum vermieter gehen und bitten das er die heizung einschaltet heißt es immer "es ist noch warm genug....zieht euch wärmer an" wir sitzen hier schon unter der decke und haben schals und dicke sachen an...das ist jedes jahr das selbe...kann ja nich sein, das wir wegen so nem schei* krank werden und fast schon eisklötze werden....
meine frage jetzt:
ab wann,MUSS ein vermieter die heizung anschalten und wann wieder abdrehen???
7 Antworten
Während der Heizperiode muss die Heizung angestellt werden. Außerhalb der Heizperiode, wenn die Temperatur an drei Tagen (nicht nachts) hintereinander nachweislich unter 20 Grad fällt. Die Heizperiode fängt am 01.10. jeden Jahres an und endet am 20.04. des folgenden Jahres. Die gültigen Temperaturmessungen gelten für die jeweils kälteste Wohnung. Gültig ist die objektive Messung mit einem Thermometer und nicht die gefühlte Temperatur. Ihr braucht den Vermieter nicht zu bieten, die Heizung in der Heizperiode anzustellen, ihr habt ein Recht dazu und dürft es fordern. Wenn es Ärger gibt, dann alles schriftlich regeln. Anmahnen, Frist setzen, Mietminderung ankündigen und dann durchziehen. Der Vermieter sollte mal die Dachwohnung vernünftig isolieren!
Hey, stellt Euch doch nicht so an.
Ihr könnt natürlich individuell zusätzlich heizen (Heizlüfter, Elektroradiatoren), das ist doch Eure Sache.
Der Mietergemeinschaft ist es aber nicht zuzumuten, die ganze Heizanlage (auf Kosten ALLER Mieter) hoch zu fahren, nur weil eine Partei ein wenig zu schnell friert.
Solange es mehr als 18 Grad in eurer Wohnung sind, besteht keine Verpflichtung, zu heizen.
Schaut hier (sehr mieterfreundliche Seite):
wer nicht friert, dreht die Heizung eben auf 0 - so einfach ist das ... es ist aber unzumutbar, sich in der Wohnung zu erkälten, weil eine handvoll Mieter am falschen Ende sparen will!
bei uns sind aber keine 18°C sonern weniger und die unteren, sprich die vermieter, müssen für sich selbst ja nicht die heizung an machen, außer dem heizlüfter fressen n haufen strom, für die wohnung und ich bin eigentlich auch keine frostbeulke, aber jetzt frier ich schon, die anderen in der wohnung auch
Ab 1. Oktober ist Heizperiode, die Temperaturen kann man leicht googeln.
Ist die Zimmertemperatur tagsüber bei 18° muss die heizung sofort eingeschaltet werden.
http://www.verivox.de/nachrichten/mieterbund-vermieter-muss-heizung-an-kalten-tagen-einschalten-14361.aspx
danke =), bei uns is grad 16°C
Spät abends, früh morgens und nachts darf es natürlich kühler sein.
Die Heizperiode beginnt am 1. Oktober. ab da muß Euch die Heizung zur verfügung gestellt werden.
Ab 1.10 eines Jahres oder wenn die Temperaturen drei Tage hintereinander unter 20 Grad fällt.
@shalom
Ein Auszug aus Deinem Link.