Ist der Vater verpflichtet sein Kind jedes Wochenende zu nehmen

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Nein, der Vater hat zwar das Recht, aber keinesfalls die Pflicht, das Kind zu sich zu nehmen.

Es kommt drauf an was beim Familiengericht ausgehandelt wurde.

Aber wenn man sich geeinigt hat, sollte man sich auch daran halten. Der Kontakt dient ja dem Bestehen der Bindung zwischen Kind und Vater. So das sie sich nicht entfremden (sozusagen).

Muss der Vater, der jeden Monat Unterhalt zahlt sein Kind jedes WE holen? Oder gibts da irgendwas gesetzlich getegelt?

Der Vater hat wohl eine Vereinbarung mit der Kindsmutter getroffen. Selbstverständlich ist er nicht verpflichtet eine Vereinbarung zu treffen, dass er das Kinde jedes Wochenende bei sich hat. Aber wenn er diese Vereinbarung getroffen hat, sollte er sich schon daran halten oder aber erneut mit der Kindsmutter über eine andere Vereinbarung sprechen / verhandeln.

Grundsätzlich ist es doch schön, wenn ein Kind, trotz Trennung der Eltern, viel Kontakt zu beiden Elternteilen hat.

Bist Du die neue Partnerin des Vaters und es gefällt Dir nicht die Wochenenden mit dem Kind des Partners zu teilen oder was ist das Problem?

paula252014 
Beitragsersteller
 14.07.2014, 12:28

Ich bin die sozusagen neue partnerin aber schon seit ein paar jahren. Wir haben die kleine jedes we und meist sprechen wir das auch 1 woche vorhher ab wenn dir kleine bei der mutter bleiben soll aber die muttter ist jetzt arbeiten und anscheinend muss sie auch am we arbeiten wir haben ihr jetzt eine woche vorher bescheid gesagt und nun sagt sie nein geht nicht wir müssen die kleine nehmen. Da wir aber ein gebuchtes we haben gehts nicht. Und so recht glauben wir das auch nicht das sie arbeiten ist. Mit dem Jugendamt war bisher nie kontakt

Gerneso  14.07.2014, 13:07
@paula252014
wir haben ihr jetzt eine woche vorher bescheid gesagt und nun sagt sie nein geht nicht wir müssen die kleine nehmen.

Wenn ihr die Kleine jedes WE habt, ist es unter Umständen tatsächlich sehr kurzfristig, wenn ihr eine Woche vorher erst fürs nächste WE absagen wollt. Grundsätzlich sollte Dein Partner mit seiner Ex hier eine generelle Regelung treffen und natürlich muss es möglich sein, dass man z. B. Urlaub plant und hier dann eine andere Lösung (im Idealfall gemeinsam) gefunden wird.

petrapetra64  14.07.2014, 13:32
@Gerneso

Also wenn es ueblich war, dass das Kind jedes Wochenende beim Vater ist, dann kann die Mutter sich schon drauf verlassen, dass das auch das betreffende Wochenende der Fall ist, eine Woche vorher Bescheid sagen, ist wirklich etwas knapp. Selbst wenn sie nicht arbeiten muss, kann sie auch schon verbindliche Freizeitaktivitaeten geplant haben.

So was sollte echt langfristig bekannt gegeben werden und wenn es eben kurzfristig ist, dann sollte man das vor der Buchung mit der Mutter absprechen.

Ich als alleinerziehende Mutter z.B. kann ja meine Aktivitaeten ausserhalb der Schulzeit auch nur planen, wenn ich vorher mit meiner Mutter spreche, ob mein Sohn zu ihr kann. Und dann muss ich mich auch drauf verlassen koennen, dass das klappt, sonst muss ich drauf verzichten. Und eine Woche vorher hat die vielleicht auch schon andere Plaene.

Aber hier ist das Kind ja wohl schon in den Brunnen gefallen. Ihr koennt nur daran arbeiten, eine gemeinsame Loesung zu finden, z.B. jemand, der das Kind betreuen kann, wenn die Mutter arbeitet (Grosseltern, Tanten, Babysitter, Nachbarn und Freunde).

paula252014 
Beitragsersteller
 14.07.2014, 15:25
@Gerneso

Ja mag sein aber da sie arbeiten ist muss sie uns genauso informieren das sie we arbeiten ist so hätten wir das ja verschieben können aber sie hat selber nichts gesagt aber macht uns nen aufstand das wir so zu sagen verpflichtet sind

Gerneso  14.07.2014, 15:28
@paula252014

Wenn ihr die Kleine JEDES Wochenende habt, ist es normal, dass sie das fest so einplant. Sprechenden Menschen kann geholfen werden. Muss Dein Partner halt mal ein Gespräch mit ihr führen, dass er dass so grundsätzlich nicht mehr will.

Fakt ist, wenn es seit Jahren so ist, dass die Kleine JEDES WE bei Euch ist, ist eine Woche vorher informieren zu spät.

Hey danke für die Vielen antworten...

Ich bin die sozusagen neue partnerin aber schon seit ein paar jahren. Wir haben die kleine jedes we und meist sprechen wir das auch 1 woche vorhher ab wenn dir kleine bei der mutter bleiben soll aber die muttter ist jetzt arbeiten und anscheinend muss sie auch am we arbeiten wir haben ihr jetzt eine woche vorher bescheid gesagt und nun sagt sie nein geht nicht wir müssen die kleine nehmen. Da wir aber ein gebuchtes we haben gehts nicht. Und so recht glauben wir das auch nicht das sie arbeiten ist. Mit dem Jugendamt war bisher nie kontakt

Das stimmt nicht ganz. Bis zu deinem 14 lebensjahr ist es verpflichtend dass der vater dich sehen darf. Vorausgesetzt er will es. Aber ab dem 14 lebensjahr musst du ihn nichtmehr besuchen.