Ist der Ex berechtigt Eigenleistung am Haus dem Kredit entgegenzusetzen und noch Geld zu verlangen?
Hallo, wir stehen beide im Grundbuch und im Kreditvertrag. Wir waren nicht verheiratet. Ich habe viel Eigenkapital mit eingebracht und zahle den Kredit allein. Er hat das Haus zum großen Teil mit Hilfe seines Vaters und meiner Hilfe selbst gebaut. Seine Eigenleistung und die des Vaters setzt er mit 200000€ an. Außerdem will er seinen Verdienstausfall von 15000€ haben, weil er 1 Jahr 60% gerabeitet hat. Ich habe ihm zu mindestens 70% unterstützt. Außerdem habe ich die Miete ua. Kosten bezahlt. Ich möchte den hälftigen Kredit einklagen. Er setzt nun seine Eigenleistung entgegen. Ist er dazu berechtigt oder müsste das nicht in einem Auseinandersetzungsverfahren geklärt werden? Ich möchte das Haus behlaten. Er will ausgezahlt werden. Einen Gutachter will er nicht. Er schäzt den Wert des Hauses mit seinem Makler um über 100000€ höher als die Bank ein. Wenn man den Kredit von der Bankschätzung abzieht bleiben nur 100000 übrig. Ich habe außerdem gehört, dass man nach BGH wenn man nicht verheiratet war nichts ausgleichen kann. Was steht ihm nun zu? Wäre schön, wenn ich einen Rat bekommen könnte. LG Sondrin
8 Antworten
auweia, das ist eine VErzwickte SAche,....da wirst du das GEricht brauchen,..ihr werdet euch so kaum einigen können,...möglich das du diese Frage --->hier
http://www.frag-einen-anwalt.de/ noch einmal stellen solltest...
Ihm steht die Hälfte des Hauswertes abzüglich der valutierenden Darlehensrestbeträge zu. Können Sie sich nicht darauf einigen oder Ihnen fehlen die Mittel diesen Anspruch auszugleichen, dann kann er die Teilugnsversteigerung beantragen und erhält aus dem Versteigerungserlös nach Abzug der Kosten und der Restdarlehensschuld den danach verbleibenden Restbetrag genau wie Sie auch zu je 1/2-Anteil. Besteht über diese Aufteilung ein Zweifel, bleibt es jeder "betreibenden" Seite unbenommen bis zur Klärung des vermeintlichen jeweiligen Anspruches den Versteigerungserlös bei Gericht zur Hinterlegung zu beantragen. Insoweit ist der Beitritt zum Verfahren anzuraten! So erhält denn zunächst niemand auch nur eine Cent aus dem verbelibenden Versteigerugnserlös, bis man sich irgendwann einmal einigt und der Verstand die Gier überwiegt!
Da solltest du mal besser mit einem Anwalt sprechen.
also ich denke mal er stellt sich das ein wenig zu leicht vor. Bei Eigenleistung den Wert richtig anzusetzen kann man nicht pie mal Daumen, das könnte höchsten ein Gutachter und der würde erst mal prüfen ob denn überhaupt fachgerecht gearbeitet wurde. Schließlich sind Handwerker für Ihren Pfusch auch haftbar.Verdienstausfall denke ich mal kommt gar nicht in Betracht. War ja seine Entscheidung nicht zu arbeiten. Er hätte ja auch jemanden bezahlen können. Wenn er seine Arbeit nun Geldwert haben will- was sagt denn das Finanzamt dazu? das wäre doch Einkommen aus Arbeit? .. also geh zum Anwalt der wird Dir genau sagen was geht
http://www.forum.jurathek.de/ Da frag mal nach!!!!