Ist der Anschluss an das öffentliche Stromnetz gesetzlich vorgeschrieben?

7 Antworten

Der Anschluss ist dein Recht, aber keine Pflicht. Wenn du es freiwillig willst, kannst du auch in einem Zelt wohnen. So lange du dein Leben damit nicht gefährdest, und das Land auf dem du schläfst entweder dir gehört oder es mit dem Besitzer abgesprochen ist, darfst du leben, wie es dir gefällt.

Du musst dir von deinem Örtlichen Energieversorger bzw. dem Ortsnetz Betreiber (z.b den Stadtwerken) einen Anschluss in dein Haus legen lassen. Auch als Hausanschlusskasten bekannt. Alles dahinter ist deine Private Anlage und da kannst du schalten und walten wie du es für Richtig hälst. Also im Zweifel den Anschluss + Zähler installieren lassen und dann einfach vom Elektriker deines Vertrauens die NH Sicherungen aus dem Hausanschlusskasten entfernen lassen. Damit ist deine Zuleitung ausser Betrieb gesetzt.

MagicalMonday  31.05.2017, 21:50

Eine Abnahmepflicht für die lokalen Stadtwerke gibt es nur in einigen Städten.

beim strom, nicht dass ich wüsste. anders schaut es mit dem wasser aber vor allem dem abwasser aus, da gibt es ggf. seitens der gemeinde gewisse vorschriften.

handelt es sich um ein bauprojekt mit einem entsprechend unentschlossenen grundstück, wäre die überlegung schon zu treffen, ob du dir nicht im rahmen eines sogenannten mehrspatenanschlusses die entsprechenden vorhandenenen leitungen ins bzw. vor das haus legen ließest, dann hast du für später mal doch einen anschluss vor ort. benutzen musst du ihn ja nicht.

lg, Anna

Ich denke, daß das von den lokalen Vorschriften abhängt. Doch unabhängig davon würde ich einen Anschluß legen lassen. - Vielleicht erzeugst Du ja mal selbst so viel Strom, daß Du ihn ins öffentliche Netz gegen Vergütung  einspeisen willst.

Natürlich kannst du das. Und dann wirst du merken was die Redewendung "langer dunkler Winter" bedeutet.

Hoppser123  31.05.2017, 21:51

Nicht unbedingt. Es gibt schöne Beispiele, wo sich 2 Häuser eine Blockkraftwerk in den Keller stellen und damit sich komplett autarkt versorgen können - inkl. Abwärme zum heizen.