Ist das Vortäuschen von Drogenbesitz strafbar?
Ich und ein paar Freunde haben uns ein spaß erlauben wollen und haben Plastikspähne in ein Tütchen getan, sind zu einem anderem Achüler gegangen und haben gesagt das es Drogen währen, der Schüler hat es auch noch geglaubt Facepalm und hat es gepetzt wir haben natürlich alles aufgeklärt das es keine echten sind aber daraufhin hat der Rektor die Polizei gerufen und die haben dann das Tütchen mitgenommen, hat das für uns jetzt Konsequenzen ?
5 Antworten
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) - § 29 Straftaten
diese Vorschrift besagt:
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,....
Aber man hat ja keine echten... also sollte das nicht sein?
Weit gefehlt, denn es gibt da noch:
(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.
Aha - voll dabei. Mische Pulver zusammen, verpacke sie irgendwie, gebe sie als BTM aus und gebe sie an jemand ab (völlig egal ob gegen Bezahlung oder auch als Geschenk) und Du bist der Mops ganz genauso, als wenn das echter Stoff gewesen wäre.
Die Konsequenzen? Das werden die gleichen sein.
In diesem Sinne, bevor man auf irgendwelche blöden Scherze kommt, vorher schlau machen. Das vermeidet Ärger hinterher.
Die ein oder andere Sozialstunde wird euch heimsuchen tun.
Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern
vollkommen richtig ......aber .....er hat keinen Handel betrieben ....er hat das Tütchen nicht abgegeben und hat es auch nicht veräußert .... und nu ?
Illegale Drogen zu besitzen ist eine Straftat, sie zu verkaufen ebenso. Das Vortäuschen solche Drogen zu verkaufen ist ein Vergehen.
Mehr Infos:
https://de.wikipedia.org/wiki/Vort%C3%A4uschen_einer_Straftat
das vortäuschen einer Straftat ist z.b. wenn ich die scheibe in meinem haus einschlage und sage es wurde eingebrochen
Habt ihr dafür Geld verlangt ....wie alt seid ihr ?
Also wolltet ihr es nicht verkaufen ....... dann seid ....wie nennt ihr das ...gechillt ?
Hi,
ich glaube es wird bei einer Verwarnung oder bei Sozialstunden bleiben, doch mit dem Vortäuschen von Drogenbesitz ist nicht zu Spaßen da die Polizei immer von echten Drogen ausgeht.
Wenn ihr Glück habt bleibt es bei einer Verwarnung.
ich wollte mal gras von der wiese in n tütchen machen und es als echtes gras verkaufen haha....nein denke nicht dass es konsequenzen geben wird
Wir sind 15 und nein wir haben kein Geld verlangt