Ist das Vortäuschen von Drogenbesitz strafbar?

5 Antworten

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) - § 29 Straftaten

diese Vorschrift besagt:

1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer


1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,....

Aber man hat ja keine echten... also sollte das nicht sein?

Weit gefehlt, denn es gibt da noch:

(6) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind, soweit sie das Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern betreffen, auch anzuwenden, wenn sich die Handlung auf Stoffe oder Zubereitungen bezieht, die nicht Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden.

Aha - voll dabei. Mische Pulver zusammen, verpacke sie irgendwie, gebe sie als BTM aus und gebe sie an jemand ab (völlig egal ob gegen Bezahlung oder auch als Geschenk) und Du bist der Mops ganz genauso, als wenn das echter Stoff gewesen wäre.

Die Konsequenzen? Das werden die gleichen sein.

In diesem Sinne, bevor man auf irgendwelche blöden Scherze kommt, vorher schlau machen. Das vermeidet Ärger hinterher.

Die ein oder andere Sozialstunde wird euch heimsuchen tun.

Lkwfahrer1003  30.06.2015, 10:31

Handeltreiben, Abgeben oder Veräußern

vollkommen richtig ......aber .....er hat keinen Handel betrieben ....er hat das Tütchen nicht abgegeben und hat es auch nicht veräußert .... und nu ?

Illegale Drogen zu besitzen ist eine Straftat, sie zu verkaufen ebenso. Das Vortäuschen solche Drogen zu verkaufen ist ein Vergehen.

Mehr Infos:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vort%C3%A4uschen_einer_Straftat

Lkwfahrer1003  29.06.2015, 22:43

das vortäuschen einer Straftat ist z.b. wenn ich die scheibe in meinem haus einschlage und sage es wurde eingebrochen

Habt ihr dafür Geld verlangt ....wie alt seid ihr ? 

SkiiLLeR 
Beitragsersteller
 29.06.2015, 22:34

Wir sind 15 und nein wir haben kein Geld verlangt

Lkwfahrer1003  29.06.2015, 22:39
@SkiiLLeR

Also wolltet ihr es nicht verkaufen ....... dann seid ....wie nennt ihr das ...gechillt ?  

Hi,

ich glaube es wird bei einer Verwarnung oder bei Sozialstunden bleiben, doch mit dem Vortäuschen von Drogenbesitz ist nicht zu Spaßen da die Polizei immer von echten Drogen ausgeht.

Wenn ihr Glück habt bleibt es bei einer Verwarnung.

ich wollte mal gras von der wiese in n tütchen machen und es als echtes gras verkaufen haha....nein denke nicht dass es konsequenzen geben wird