Führerscheinsperre trotz fallengelassenem BTM?
Schönen guten Abend,
Am Freitag wurde ich am Hauptbahnhof (Hannover) (auf ecstasy) von Polizisten kontrolliert, und bei mir wurde 1 Ecstasy Tablette gefunden. (Grund für die Durchsuchung war Marijuana Konsum aufgrund großen Pupillen. "sowas erkennt man, 20 Jahre Berufserfahrung" Aussage vom Polizisten so nebenbei. In dem Tütchen wo die die Tablette drin war stand eine 1 drauf und es war auch nur eine drin. Der Polizist Hat gewusst das ich drauf bin, hat jedoch kein Drogentest gemacht. Jetzt zu meiner Frage: Werde ich eine Führerscheinsperre bekommen auch wenn der BTM fallengelassen wird? Es ist mein erster BTM und auch laut dem Polizisten wird der BTM sowieso fallengelassen. Worüber ich nachgedacht habe ist, das ich später sagen kann, falls es soweit kommt das ich nicht auf droge war da die Polizisten keinen Beweis haben, und dazu noch stand auf dem Tütchen eine 1 drauf wo auch nur eine drin war.
8 Antworten
Das entscheidet die Führerscheinstelle. Das hat mit dem Strafverfahren nichts mehr zu tun.
Ja, wenn die Führerscheinstelle eine richtiege Entscheidung getroffen hat, brauchst Du Dich in der Fahrscule nicht anmelden.
Bei der Führerscheinstelle gibt es keinen "Welpenschutz". In der letzten Zeit hat sich der Wind für "jung-dynamsche Leihwagenfahrer" gedreht.
Wer sich mit Drogen voll dröhnt, hat im Straßenverkehr nichts zu suchen,
entweder wird der Konsum durch Schnelltest oder Blutanalyse nachgewiesen.
wird das nicht befolgt, kann nur der Besitz zum Vorwurf zum Tragen kommen.
ihr wurdet als Fußgänger kontrolliert; wird das auf den FS keine Auswirkung haben
Wie kommst du da drauf das es keine Auswirkungen auf den FS hat?
Im Urin ist sowas ca 3-4 tage und im Blut ca 24 std. Von daher wars das mit nachweisen können. Hoffe das stimmt so wie du es gesagt hast
Erstmal können Sie dich noch testen, es ist ja noch nachweisbar im Blut, allerdings wenn er sagt das es fallen gelassen wird dann wird es das auch. Ich hoffe ehrlich gesagt das du eine Sperre bekommst, wenn ich mir so vorstelle was alles passieren konnte.. armes Hannover geworden, ich glaub ich zieh um.😂 Aber egal, man kann es nur grob einschätzen, aber ich denke du wirst eine Sperre von 1-2 Jahren bekommen, ein Freund hatte die Sperre für 1 Jahr, war ein ähnlicher Fall.
laut Internet ist Ecstasy 3-4 Tage im Urin und 24 std im Blut nachweisbar. Von daher denke ich eher nicht. Und was hätte denn bitte alles passieren können?
Guten Abend,
Die Staatsanwaltschaft und die Führerscheinstelle sind zwei Paar Schuhe.
Der Staatsanwalt kann dir keine Strafe verhängen und die Anzeige fallen lassen - dennoch bekommt die amtliche Führerscheinstelle einen Bericht. Daher hat sie die eigene Entscheidung wie sie mit dir umgeht. Sagt die Führerscheinstelle "Nahh der lernt noch der kriegt keine Sperre" wirst du auch keine bekommen. Aber wenn die Führerscheinstelle dir eine Sperre verhängt oder gar einen MPU wirst du ihn wohl oder übel machen müssen.
Grüße
Ich habe noch keinen Führerschein, geschweige angefangen
Du kannst trotz unangefangenen Führerschein eine Sperre erhalten. Dann kannst du z.B. mit 20 erst anfangen ihn zu machen etc.
genau das ist die frage ob man bei einem fallengelassenem BTM trotzdem eine Führerscheinsperre bekommt
Das entscheidet die Führerscheinstelle. Aber ja, es ist durchaus wahrscheinlich.
tut das irgendwas zur sache das ich erst 17 bin?
Es kann sein, dass dein Alter bei der Entscheidung berücksichtigt wird. Aber nach meinen Erfahrungen aus dem Umfeld kann ich fast 100%ig sagen, dass sie genau aufgrund deines Jungen alters hart durchgreifen werden. Drogen sind nun mal kein Kavaliersdelikt
Eine "Sperre" wird es erst mal nicht geben (eine Sperre im eigentlichen, rechtlichen Sinn kann eh nur ein Gericht verhängen). Aber die Fahrerlaubnisbehörde kann im Fall des Besitzes von "harten Drogen" (das ist alles außer Cannabis) ein fachärztliches (verkehrsmedizinisches) Gutachten anordnen, bevor sie entscheidet, ob Du den FS machen darfst. Je nach Ergebnis des Gutachtens lautet die Entscheidung dann halt:
ja
nein
oder "erst wenn" ... ( z.B. 1 Jahr Abstinenz nachgewiesen ist)
tut das irgendwas zur sache das ich erst 17 bin?