Wer hilft mir? Fußballspiel im Nachbarsgarten
Auf dem Nachbargrundstück wird jeden Tag Fußball gespielt. Wären es Kinder die da Fußball spielen dann hätten wir nie um Rat oder Hilfe gebeten. Es sind Erwachsene und Heranwachsende Alter zwischen 17 und 55 Jahren die dort Bolzen. Die schießen die Bälle auf unser Grundstück und klettern über den Zaun ohne zu fragen. Wir haben versucht mit den Leuten, Menschen können wir die nicht nennen, denn mit Menschen kann man sich unterhalten, zu reden aber leider ohne Erfolg. Wir haben auch schon die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruch, da lachen die sich ins Fäustchen. Unsere Frage: Kann das Fußballspielen eingeschränkt oder sogar verboten werden? Wer kann uns helfen?
8 Antworten
Hallo, ich bin jetzt etwas verunsichert wenn ich so lese Ordnungsamt, Ruhestörung und Polizei. Wir leben in einer ländlichen Wohngegend in einem Zweifamilienhaus im 1.Stock mit Gartenanteil. In diesem spielen meine Kinder (17 und 19 ) manchmal Fußball. Sehr zum Ärger des Herrn unter uns. Bis jetzt habe ich immer darüber gelächelt. Kann das wirklich Probleme geben wenn meine Jungs manchmal so ca. 30 Minuten außerhalb der Ruhezeiten in unserem Garten Fußballspielen?
Falls der Herr unter Ihnen der Hauseigentümer sein sollte, riskieren Sie die Kündigung Ihres Mietverhältnisses gemäß
§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters(1) 1Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. 2Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.
(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Das nächste mal den Ball einsacken und zur Polizei bringen. Dort können die sich denn Ball dann wiederholen.
das ist ehrlich gesagt ein blöder Tip, damit macht man sich bei der Polizei doch nur lächerlich.
Fragt mal beim Ordnungsamt nach, die müssten eigentlich etwas unternehmen können.
Ich kann Dir ein prima Stacheldraht empfehlen. Das Fußballspielen wirst Du nicht verhindern können aber Anzeige wegen Hausfriedensbruch kannst Du schon machen. Wenn was beschädigt wird kann man auch Schadensersatz verlangen. Ich weiß nicht was die Polizei Dir gesagt hat aber die Personalien werden die ja sicher aufnehmen oder?
Das Betreten Ihres Grundstückes können Sie untersagen und gegen die Störer Strafanzeige wegen Hausfriedenbruch erstatten.
Zur Beweissicherung ist es statthaft auf Ihrem Grundstück zu fotografieren.
Soviel Lachen passt dann in kein Fäustchen mehr!