Ist das Urheberrechtsverletzung? Oder noch im Rahmen?
Hallo,
Ich bin Grafikdesigner und habe vor kurzem die Idee gehabt, in Fan Foren von Dragonball folgendes anzubieten: Selbstportraits der Fans im Stile des Animes.
Natürlich mit einer Gewinnabsicht (die ich in meinen Werbebannern und Posts bewusst nicht erwähne, erst bei Anfragen per Mail).
Da ich Groß auf dem Banner den Namen DRAGONBALL erwähne (mit abgewandelter Schrift) und auf einem anderen Banner ebenfalls den Hauptprotagonisten Son-Goku (ganz klein abgebildet inmitten des Bildes) stehen habe, mach ich mir natürlich Gedanken wie das in Zukunft aussehen sollte wenn das ganze größere Wellen schlägt. Ab und zu poste ich ebenfalls die fertigen Werke eines Kunden, worauf dieser im Stile des Animes zusammen mit berühmten Charakteren des Animes zu sehen ist. Was ich benfalls seit neustem gepostet habe, war ein Banner indem bekannte Music aus dem Anime zu hören ist. Ist das ganze schon eine große Urheberrechtsverletzung? Und wenn ja, was muss ich ändern um dem zu entkommen ohne das ich alles Beenden muss?
Vielen Dank
6 Antworten
Hallo
Am Besten Du setzt Dich mit denen zusammen die die Rechte haben und ha ndels einen Preis aus.Ansonsten darfst Du das alles nicht zeichenen was die Figuren anbetrifft.
in Fan Foren von Dragonball folgendes anzubieten:
IdR Verstoß gegen die Forenregeln.
Selbstportraits
Selbstportraits können das ja wohl kaum sein, weil die muss man selbst machen.
Natürlich mit einer Gewinnabsicht (die ich in meinen Werbebannern und Posts bewusst nicht erwähne
Das wäre ein Verstoß gegen §3 UWG. Kann unangenehm werden.
Da ich Groß auf dem Banner den Namen DRAGONBALL
Verstoß gegen das Markenrecht.
und auf einem anderen Banner ebenfalls den Hauptprotagonisten Son-Goku
Verstoß gegen Urheberrecht/Nutzungsrechte.
bekannte Music aus dem Anime zu hören ist
Kenn ich mich nicht so aus, würde auf Urheberrecht und Nutzungsrechte tippen
Selbstverständlich ist das eine Urheberrechtsverletzung. Um das zu machen, musst du dir zuvor die Rechte an den verwendeten Objekten aneignen.
Ist die Abwandlung stark genug, ist es keine Urheberrechtsverletzung und wenn das Logo zu einfach ist, ist es gar nicht urheberrechtlich geschützt. Es ist dann aber immernoch möglich, dass es eine Verletzung der Markenrechte ist.
Du kannst Anime Charaktere so gestalten, dass das ursprüngliche Werk zwar noch als Grundlage dient, jedoch im neuen Bild nur noch bedingt zu erkennen ist. Das neue "Werk" (deine Kreativität) muss in den Vordergrund treten. (§ 24 UrhG).
24 UrhG
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
Für Musik gilt das aber leider nicht. (Ausser du hast die entsprechende Rechte)
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Wenn du dennoch fremde Musik verwenden willst, dann empfehle ich dir den Kanal NoCopyrightSounds (freie Lizenzen)
Filmtitel geniessen in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz. Vorstellbar wäre höchstens markenrechtlicher Schutz. Die Benennung selbst ist aber noch lange kein Markenrechtsverstoss. Was dein Beispiel angeht, ist es sowieso unmöglich zivilrechtlich gegen dich vorzugehen. Der Name "Goku" ist selbst von einem chinesischen Roman aus dem 7. Jahrhundert abgeleitet.
Danke für deine Antwort :)
Da deine Antwort bisher die hilfreichste war, würde ich ich noch eine Frag anschließen :D Was wenn ich den namen ,,DRAGONBALL,, umgehe durch andeutungen wie z.B. ,,Werde auch DU ein Teil von Gokus Team, die Fans 100% verstehen würden und wissen worum es geht und die Bekannten Charaktere ebenfalls weglasse. Die Musik würde natürlich auch gestrichen werden. Wäre das dann nicht Theoretisch in Ordnung?