Darf ich ein Kartenspiel mit geschützten Bildern für den privaten Gebrauch drucken lassen?

2 Antworten

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UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch schreibt dazu:

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Und der Bundesgerichtshof hat mal entschieden in einem Fall, in dem sieben solcher zulässiger Privatkopien an sieben enge Bekannte weitergegeben wurden, dass das auch noch zulässig wäre.

Gruß aus Berlin, Gerd

DerSpezifisch 
Beitragsersteller
 23.11.2021, 06:29

Vielen Dank.

Ja, ist erlaubt für den Privatgebrauch.

DerSpezifisch 
Beitragsersteller
 23.11.2021, 20:00

Danke!