Darf ich ein Kartenspiel mit geschützten Bildern für den privaten Gebrauch drucken lassen?
Hallo,
Folgende Situation: Ich sammel Kartenspiele und hätte gerne ein Kartenspiel mit Motiven, die aber alle nicht von mir sind. Leider kann ich auch nicht gut zeichnen. Da ich rechtlich keine Probleme haben möchte, wollte ich erst noch fragen, ob es erlaubt wäre, diese Karten drucken zu lassen. Schließlich will ich diese Karten ja nicht verkaufen sondern nur zu meinen anderen Kartenspielen stellen.
Wie sieht da die rechtliche Lage aus?
2 Antworten
UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch schreibt dazu:
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Und der Bundesgerichtshof hat mal entschieden in einem Fall, in dem sieben solcher zulässiger Privatkopien an sieben enge Bekannte weitergegeben wurden, dass das auch noch zulässig wäre.
Gruß aus Berlin, Gerd
Vielen Dank.
Ja, ist erlaubt für den Privatgebrauch.
Danke!