Ist das Nötigung/Erpressung, kann ich das anzeigen?

7 Antworten

Du musst den Vater schon um Erlaubnis fragen wenn du umziehst u ausmachen, wie es zukünftig mit dem Umgang aus sieht.

Wende dich ans Jugendamt u bitte um ein Gespräch mit dir, einer neutralen Person und ihl. Dann redet ihr mal wie Erwachsene Menschen.

Wenn er den Unterhalt einstellt auch da wendest dich ans Jugendamt u bittest um Beistandschaft. Die kümmerm sich auch darum u du brauchst nix zu tun

Der Anwalt kostet nur unnötig Gebühren

Bitterkraut  23.05.2019, 17:30

Sie hat das alleinig Sorgerecht, da muß sie den Vater gewiss nicht um Erlaubnis fragen, wofür auch immer.

Envenv 
Beitragsersteller
 23.05.2019, 17:29

Ich habe alleinige Sorgerecht

Maleficent666  23.05.2019, 17:30
@Envenv

Er aber weiterhin Besuchs und Umgangsrecht

Ifm001  23.05.2019, 17:31
@Envenv

Trotzdem kann der Vater ein Umgangsrecht haben.

Kann ich das bei der Polizei oder Jugendamt anzeigen?

Und dann? Du hast doch schon das alleinige Sorgerecht und wenn du umziehst, dann dürfte es sich vielleicht auch mit Besuchen erledigt haben.

Ist euch ein klärendes Gespräch wirklich nicht mehr möglich? Dann solltest du, falls noch nicht geschehen, zum Jugendamt gehen und dort eine Beistandschaft errichten lassen um einen Titel über die Jugendamtsurkunde zu bekommen. Dort kannst du natürlich auch gleich von der "Drohung" berichten.

Sollte er wirklich die Zahlung einstellen, dann pfändest du.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beistandschaft_f%C3%BCr_Minderj%C3%A4hrige

Ich habe ja keine Ahnung wie er bislang als Vater war. Aber wenn er sich bislang liebevoll gekümmert hat, dann degradierst du ihn mit dem Umzug natürlich endgültig zum Zahlvater. Aus seiner Sicht (und aus der ersten Wut heraus) wäre seine Aussage dann verständlicher. Obwohl er damit natürlich nicht durch kommt. Aber menschlich gesehen, kann man auch sagen: man will ja auch was davon haben wofür man "bezahlt".

War er aber bislang wenig bis gar nicht interessiert, dann musst du auf Gefühle natürlich keine Rücksicht nehmen.

Im Grunde kann er, falls nichts vorgefallen ist was dem entgegen steht, auch versuchen einen Eilantrag zu stellen um das Sorgerecht zu erhalten und den Umzug zu verhindern. Wobei man verständnisvolle Richter für Väter auch heute noch schwer findet...

Das ist weder Nötigung noch Erpressung. Erlaubt ist es natürlich trotzdem nicht. Dem Jugendamt musst du das zwar melden, (schließlich müssen die ja in Vorleistung treten, wenn vom Vater nix mehr kommt) deine Ansprüche einklagen musst du aber vor dem Familiengericht. Du solltest dir also einen Anwalt nehmen, wenn er ernst macht.

Wende dich ans Jugendamt, besorg dir einen Titel für den Unterhalt, dann kannst du ihn pfänden lassen.

Das wäre auch meine Antwort auf seine Ansage gewesen: "Dann lass ich dich pfänden"

Envenv 
Beitragsersteller
 23.05.2019, 17:39

Ja auch nicht einfach, denn er ist selbstständig und „offiziell“ kann kein Betreuungsunterhalt zahlen. Momentan bekomme ich auch kein Elterngeld. Also er benutzt das als Druckmittel.

Sag ihm das du mit dem alleinigen Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, und er um eine Zahlung nicht herum kommt, zu Not klagst du das Geld ein.

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 - (Recht, Kinder und Erziehung, Nötigung)