Ist das möglich: Ein Monat arbeitslos und dann zurück zum alten Arbeitgeber?
Mein Vertrag läuft Ende Juni aus. Mein Plan wäre Arbeitslosengeld zu beziehen und mich nach einer besseren Stelle umzusehen.
Es wäre denkbar, dass mein jetztiger Arbeitgeber mich zu besseren Konditionen wieder zurück nimmt, da nicht absehbar ist, dass meine Stelle neu besetzt werden kann. Bei einem neuen Vertrag hätte ich "Verhandlungsspielraum".
Wäre das rechtlich ok, oder bekomme ich Probleme mit dem Arbeitsamt? Einen Monat ohne Geld kann ich mir nicht leisten.
LG, Hourriyah
3 Antworten
Dann mach den Arbeitsertrag mit Deinem alten Arbeitgeber !Du wirst ja nichts verlieren,oder?!
Was willst Du für einen "Verhandlungsspielraum"?
Dein AG weiß doch ob er "Deinen" Posten neu besetzen kann/will oder nicht. Wenn er Deinen Vertrag dann nicht verlängern möchte, wird er das auch nach Deinem Monat "Abwesenheit" nicht tun. Davon mal abgesehen: Hast Du einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag oder eine Befristung mit Sachgrund?
Zeitlich befristete Arbeitsverträge dürfen i.d.R. nur drei mal verlängert werden und höchstens eine Gesamtlaufzeit von zwei Jahren haben.
Wenn Du den jetzigen Vertrag nicht verlängern willst und darauf hoffst, dass Dich Dein AG nach einem Monat wieder nimmt, kann das gewaltig in die Hosen gehen.
Wenn Du Dich beim Arbeitsamt meldest und die beim AG nachfragen, wird das Amt erfahren, dass Du hättest arbeiten können aber nicht wollen. Eine Sperre des ALG wäre die Folge. Bei einer Wiederaufnahme der Arbeit nach einem Monat im gleichen Betrieb würde das ja auch auffallen.
Dein jetziger AG kann Dich, würdest Du einen Monat aussetzen wollen (was finanziell zum Problem würde) danach sowieso nur noch mit Sachgrund befristen oder fest einstellen. Eine Befristung ohne Sachgrund wäre nicht möglich.
Bessere Konditionen wird der AG bei einer Verlängerung der Befristung nicht anbieten, da das dazu führt, dass Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast. Gehaltserhöhungen, mehr Urlaub usw. kann man während einer Befristung geben aber nicht bei einer Verlängerung. Dann kann man gleich einen unbefristeten Vertrag abschließen.
Bei einer Vertragsverlängerung wird ja nicht einfach das Ende-Datum überschrieben. Du kannst auch jetzt "verhandeln" und den Monat Arbeitslosigkeit vermeiden.
Du musst dich übrigens spätestens Ende März beim Arbeitsamt melden, wenn dein Vertrag auf Ende Juni befristet ist (https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdn/stralsund/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI611332).
- Eine Auszeit wirst du vom Arbeitsamt auch nicht bekommen. Da darfst du vermutlich sofort in die erstbeste Qualifizierungsmaßnahme. Und wenn man dich einfach nur zum Bewerbungskurs schickt.
- Nennst du es wirklich "Gesicht wahren", wenn du einen Monat später wieder hingehst? Verstehe ich nicht, warum du nach einem Monat Arbeitslosigkeit in einer besseren Verhandlungsposition sein solltest. Was, wenn sie jemand anderes finden? Die sind doch auch jetzt schon auf der Suche nach jemand neuem.
- Die Unterbrechung musst du in deinem Lebenslauf aufführen. Sieht nicht besonders gut aus beim nächsten Job. Man könnte sich fragen, warum ihr euch nicht früher einig geworden seid. Vielleicht ein "schwieriger" Mitarbeiter?
Ich wollte gerne einen Monat raus... erstens weil ich mal dringend eine Auszeit brauche, zweitens weil ich mein Gesicht wahren möchte und dem Arbeitgeber letztes Jahr gesagt habe, dass ich nicht verlängern möchte, drittens weil ich dann neue Konditionen aushandeln möchte :)