Ist das mit einem Hund möglich?
Darf ein Hund bei einer Zwangsvollstreckung bzw Vollstreckung gepfändet werden?Ich habe mal gegoogled und habe etwas mit 250€ Grenze gefunden oder dass sie nicht gepfändet werden dürfen wenn sie nur als Haustier dienen und nicht zu Erwerbszwecken.Wie genau ist das bei Hunden?
Und ich wollte mir bald vielleicht einen Pitbull Welpen kaufen.Gibt es bei dieser Rasse etwas besonderes zu beachten?Ich würde mich über Infos oder Links freuen.
4 Antworten
Hallo,
Zur Sache mit der Pfändung:
Laut dem § 811 c I ZPO dürfen Haustiere (also Tiere, die nicht dem Erwerbszweck dienen) nicht gepfändet werden. Sie sind dem Zugriff des Gerichtsvollziehers also entzogen.Nun kommt das ABER: Diese Aussage wird durch § 811 c II ZPO leider eingeschränkt: Wenn das Haustier einen hohen Wert darstellt (was bei Rassehunden durchaus sein kann), kann auch so ein Hund nach bestimmten Grundsätzen gepfändet werden - gewürdigt muss aber u.a. der Tierschutz werden, und die Interessen des Gläubigers und des Schuldners.
Es kann also durchaus passieren, dass auch ein Hund weggepfändet wird.
Zu deiner Frage zum Listenhund:
Es kommt immer darauf an, in welchem Bundesland du wohnst. In vielen Bundesländern darf man sich gar nicht so einfach einen solchen Hund kaufen. Dort muss man VORHER einen Antrag auf Haltungsgenehmigung stellen und dazu muss man gute Gründe vorbringen. Meist bekommt man die Erlaubnis nicht.
Gleichzeitig bekommt man viele hohe Auflagen, die vom polizeilichen Führungszeugnis ohne Eintrag, über die Volljährigkeit, eine teure Halterhaftpflichtversicherung bis hin zu einer erschwerten Sachkundeprüfung reichen. Hohe Hundesteuer kommt hinzu.
Und selbst dann darf man einen solchen Hund nur aus dem Tierschutz übernehmen und nicht einfach irgendwo einen kaufen.
Erkundige dich also vorher bei deiner Behörde - sonst muss der Hund es ausbaden.
Gutes Gelingen
Daniela
Wenn man kein Geld mehr hat kann der Hund auch nicht unterhalten werden ... somit ist das Wegnehmen des Hundes gerechtfertigt
Wenn man genug Gekd hat einen Hund zu unterhalten, hat man auch nichts mit dem Gerichtsvollzieher am Hut. Ein Hund kann schnell mal ein paar Tausend Euro kosten. Hat man die übrig (was so sein sollte) dann hat man wohl kaum Schulden.
Es gibt da was namens Selbstbehalt ^^ und so extrem teuer ist ein kleiner Hund im Monat auch nicht...Und wie gesagt ich bin nicht in Geldnot sondern frage aus Interesse ^^
Wenn du in Geldnot bist, warum willst du dir dann einen Hund zulegen. Natürlich darf der Pfänder deinen Hund nicht pfänden....
Ich bin nicht in Geldnot es interessiert mich nur ^^
Pitbulls gelten als Kampfhunde und genießen eine besonders sanfte Hundesteuer.
Wenn der Hund keine faxen macht, und du dich nicht idiotisch anstellst, bleibt der hund bei dir
Ich meine wenn man Genug hat um ihn zu unterhalten.Es geht nur ob er vom Gerichtsvollzieher gepfändet werden darf.