Ist das fahren mit "Standlicht" verboten?

8 Antworten

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In § 17 StVO steht, dass mit Standlicht alleine nicht gefahren werden darf. Da dieser Absatz in Verbindung mit Absatz 1 zu sehen ist, gilt diese Vorschrift nur bei Dunkelheit. Tagsüber, ohne Sichtbehinderung durch Wetter, ist das Standlichtfahren aufgrund der genannten Vorschrift erlaubt.

Naoscaire1916  26.09.2012, 22:10

Das ist der Gipfel!!! dewr 17ner gilt nur bei Nacht! Wo haben sie denn Dich freigelassen!? Hey Schlaumeier Leon97531, das meine ich damit!!!

Leon97531  26.09.2012, 22:43
@Naoscaire1916

Tja Naoscclaire, da weißt Du mehr als das Bundesverkehrsministerium.

siggibayer hat mit seiner Aussage völlig Recht, hier nochmal die Erläuterung des Bundesverkehrsministerium, extra für Dich:

Nach * 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Nach * 17 Abs. 2 Satz 1 StVZO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf * 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf, sobald aber eine Beleuchtungspflicht besteht (z. B. in Tunneln), muss das Abblendlicht eingeschaltet werden, da dann * 17 Abs. 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit * 17 Abs. 2 Satz 1 StVO gilt.

Das relevante habe ich Dir mal markiert, damit auch Du es verstehst :-))

Naoscaire1916  27.09.2012, 12:27
@Leon97531

Du kannst polemisch und sarkastisch sein wie Du willst.....gib mir einen offiziellen link auf diese "Erläuterung" und Du kannst mich von mir aus auch Ar*****ch nennen.....null Prob damit! Unds wenn das alles so sein soll, weshalb wird dann ein zusätzliches Tagfahrlicht ausgerüstet!?....da weis doch wieder die rechte Hand nicht, was die linke schreibt oder erlässt.....ich warte!

Leon97531  27.09.2012, 18:35
@Naoscaire1916

Weil Tagfahrlich ein wesentlich helleres und deutlicheres Licht abgibt als das Standlicht.
Aber es ändert doch nichts daran, dass Standlich allein erlaubt ist.
Nachweis findest Du sogar hier bei den Antworten mit Beschluss des Gerichts, hier für Dich nochmal der Link:

http://kurzlink.de/0M7zBd2hN

Leon97531  27.09.2012, 18:36
@Naoscaire1916

Habe mir die Frage jetzt nicht durchgelesen, und was hat dies jetzt mit der hier gestellten Frage zu tun ?!?

Naoscaire1916  28.09.2012, 08:53
@Leon97531

Who the f**k ist Frau Scholz aus Merseburg und welcher Sachbearbeiter hat hier "im Auftrag" die StVO ausgelegt!? Bouska!? Da ist die letzte Messe noch nicht gesungen, dafür mach ich den Job nun lange genug. Bis bald!

Leon97531  28.09.2012, 09:00
@Naoscaire1916

Sachbearbeiter ?

Dies ist ein gerichtlicher Beschluss der die StVO §17 nur nochmal richtig erläutert, da ist schon lange die richtige Messe gelesen, da dies schon immer so war.

Mann oh mann.

dafür mach ich den Job nun lange genug

Scheinbar nicht richtig, Qualität kommt halt vor Quantität.

und Du kannst mich von mir aus auch Ar*****ch nennen.....null Prob damit!

Achso, darf dich ja jetzt Ar*****ch nennen..

Mir ist das mal passiert, dass ich aus Versehen nur mit Standlicht gefahren bin. Ich wurde prompt angehalten und darauf hingewiesen. Passiert ist mir nichts, musste nichts bezahlen oder so. Ob das allerdings immer dabei bleibt, weiß ich nicht. Mir wurde dabei ebenfalls gesagt, dass das nicht zulässig - sprich: verboten - ist.

Es gibt ein eindeutiges Urteil:

Wenn keine Beleuchtungspflicht besteht (am hellichten Tage ohne Sichtbehinderung) dann ist ein Fahren alleine mit Standlicht erlaubt !

Hier das Gerichtsurteil :

http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html

Über all die Schlaumeier, welche aus dem alltäglichen Sprachgebrauch eine Rechtsnorm ableiten wollen, kann ich nur lachen :). Das etwas irgendwie heißt, hat meist gar nichts zu sagen. Der Name "Standlicht" impliziert nur die ursprünglich angedachte und auch heute noch gängige Verwendung. Daraus lässt sich rechtlich gesehen aber rein gar nichts herleiten. Die Ökosteuer heißt auch Ökosteuer, obwohl damit kein Umweltschutz finanziert wird, sondern z.B. die Rentenkasse.

Namen sind Schall und Rauch :).

Du darfst nur nicht mit Standlicht fahren, wenn es zu dunkel ist und du eigentlich mit Abblendlicht fahren müsstest. Ansonsten ist das Standlicht ja nicht anders als ein Tagfahrlicht.

Naoscaire1916  04.02.2011, 00:38

Von wegen! Das Tagfahrlicht brennt wie das Standlicht nicht in Kombination mit Schlussleuchten und Nummernschildbeleuchtung!!! Die Aussage, das man nur nicht bei Dunkelheit mit Standlicht alleine fahren darf ist ein absoluter Humbuck und sogar verboten! StVO lesen, falls das überhaubt ein Begriff ist! Und dafür gibt's 4 Daumen! Zu was für einem Amateurforum ist GF.de nur verkommen, unglaublich!

Naoscaire1916  04.02.2011, 00:42
@Naoscaire1916

GF.net natürlich...(für alle Polemiker;)

Officker  04.02.2011, 23:51
@Naoscaire1916

Bist du blöd? Es wurde hundertprozent noch niemand dafür verurteilt, dass er am hellichten Tage Standlicht anhatte. Es interessiert auch keine Sau ob dann Schlusslicht und Nummernschildbeleuchtung an ist oder nicht (immerhin darf man am Tag auch mit Abblendlicht fahren). In der StVO steht garantiert NICHT, dass man am Tag, wenn man kein Licht bräuchte, nicht auch mit Standlicht fahren könne. Selbst wenn das da stehen würde, würde man von keinem Polizisten angehalten werden.

ditmund 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 02:07
@Naoscaire1916

@naoscaire: Ich freu mich schon auf deine nächste unglaublich dämliche Frage wenns um andere Sachen geht... Weil du scheinst ja mega den Plan zu haben ... Es tut mir ja leid das ich die Stvzo nicht auswendig kenne... :/ Du bist mein Held, mein Retter blabla... Arroganz ist der Gipfel der Dummheit...

Leon97531  23.09.2012, 17:46
@Naoscaire1916

Zu was für einem Amateurforum ist GF.de nur verkommen

Naja, Dein Beitrag spricht da ja völlig für sich, ist falsch und trifft völlig Deine Aussage.

Naoscaire1916  26.09.2012, 22:11
@Leon97531

....und ich D e p p dachte die ganze Zeit, Du hast Ahnung von der Materie!?....wie man sich täuschen kann...

Naoscaire1916  26.09.2012, 22:18
@ditmund

StVO §17 (Auszüge)

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden**. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Hey Ihr Kasperjacken, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F r e s s e halten! gell Oarschficker, oder wie Du heist...

Leon97531  26.09.2012, 22:46
@Naoscaire1916

....und ich D e p p

Kein Widerspruch, stimme Dir zu ;-)

Naoscaire1916  27.09.2012, 12:29
@Leon97531

na da binn ich aber mal gespannt!

Die klassische Bezeichnung Standlicht ist eigentlich falsch, im Fachdeutsch nennen sie sich Fahrzeugbegrenzungsleuchten.

Das Wort Standlicht kommt daher, weil man sie ben während der Fahrt nicht alleine verwenden darf (über Sinn und Unsinn dieser Regelung kann man endlos diskutieren). Sie dürfen nur in Kombination mit dem Abblendlicht oder bei schlechter Sicht (Nebel/Regen) zusammen mit den Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Das Abblendlicht kann dabei aus bleiben.