Darf ich mit Standlicht im dunkeln fahren?
Hatte Abblendlicht beim der Abfahrt an aber durch blinken das rädchen auf Standlicht gedreht irgendwann war da ein Polizei Auto hat mich aber nicht angehalten heißt das alles gut ?
6 Antworten
Hallo Bossplayer95,
die Straßenverkehrsordnung sagt bezüglich Deiner Frage folgendes:
§ 17 StVO - Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegen kommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
Ist Dir das Ganze passiert, als die im Absatz 1 genannten Bedingungen:
- .Dämmerung,
- bei Dunkelheit oder
- wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern
mit Standlicht gefahren hätte Dir laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid gedroht:
Tatbestandsnummer: 117100
Tatvorwurf: Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 17 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat
Verwarnungsgeld : 20,00 Euro
Ist Dir das Ganze Tagsüber passiert, sehe der Bußgeldbescheid wie folgt aus.
Tatbestandsnummer: 117124
Tatvorwurf: Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht) benutzen mussten.
Ordnungswidrigkeit gem.:§ 17 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 74 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Da Dich die Polizei aber nicht angehalten hat, wird auch nichts weiter passieren.
Schöne Grüße
TheGrow
Danke auf alles eingegangen sehr gut 👌
Das fahren mit Standlicht ist nicht erlaubt.
Mit Standlicht darf man Nachts nicht fahren. Abblendlicht ist vorgeschrieben. Was meinst Du mit ""blinken des rädchen"".?
Mit Standlicht darf man Nachts nicht fahren
Die Antwort ist zwar nicht falsch, denn natürlich darf ich auch Nachts nicht nur mit Standlicht fahren, aber korrekt wäre die Antwort:
Mit Standlicht darf man überhaupt nicht fahren
[siehe Paragraph 17, Absatz 2, Satz 1]
Aber wie gesagt, verkehrt war Deine Antwort nicht, sagen wir mal halt nur nicht vollständig :-)
Ich verstehe absolut nicht, welches Rädchen geblickt haben soll.
Soweit ich weiss, darf man aber mit Standlicht PLUS Nebelscheinwerfer fahren.
In der Frage ging es um "only" Standlichtfahrt.
Ansonsten hast du ja auch Begrenzungslicht (Standlicht) + Abblendlicht, wie bei Nebel Begrenzungslicht + Nebelscheinwerfer, aber nur wenn die Nebelscheinwerfer max. 40cm von der seitlichen Flancke des Fahrzeugs entfernt eingebaut sind (Bei Nachrüstscheinwerfer ist das manchmal nicht so)
Bei Nebel natürlich.
§17(3) StVO (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
STANDlicht, für stehende Kfz, nicht für fahrende !
Du hast Schwein gehabt. Wenn die Polizisten gut drauf sind, gibt's nur ne Ermahnung, sonst ein Ticket.
:-)
Er will beim Blinken das Rädchen von Abblendlicht auf Standlicht verstellt haben......