Ist das Einzahlen von Bar-Ersparnissen verdächtig?

5 Antworten

Wenn der Mann jeden Monat Geld abhebt dann hat er entsprechende Kontoauszüge die das Belegen. Und die Belegen sowohl den Eingang auf dem Konto, als auch das Abheben von demselben.

Und Steuerhinterziehung... du weißt nicht wie dieses Prinzip funktioniert oder?

Da geht es erstmal darum, dass er eventuelle Einkünfte nicht oder falsch erklärt. Das wäre hier nicht der Fall. Bei Arbeitslohn ist das ohnehin egal, da gibts Lohnsteuerbescheinigungen, bei Renten Rentenbezugsmitteilungen, wo alles drin steht zudem wird da schon besteuert.

Nun zu anderen Dingen. Einkünfte aus Kapital wird er nicht haben, zumindest nicht durch das abgehobene Geld das zu Hause vergammelt, bleiben noch selbstständige Arbeit, LuF und Gewerbe sowie Vu.V.

Die hat er zu erklären. Und die erklärt er hoffentlich richtig, denn da fragt das Finanzamt schonmal nach, wenn da irgendwelche Ungereimtheiten auftreten sollten. Gerade bei Gewinneinkünften muss eine Gewinnermittlung abgegeben werden, als der sowas zu sehen ist.

Was ich damit sagen will ist eigentlich: Selbst wenn er das Geld vom Konto abhebt hat er ja daraus keine Einkünfte, denn Vermögen an sich wird nicht besteuert, wenn es einfach nur rumliegt und sich nicht vermehrt, weitergegeben wird etc. Folglich hat er auch keine Steuerhinterziehung begangen, wenn er jeden Monat, aus welchem Grund auch immer, 700 Euro vom Konto abhebt, solange er in seiner Steuererklärung diese bei der entsprechenden Einkunftsart erklärt.

Probleme gibt es erst am dem Moment wo er etwas wissentlich und willentlich nicht erklärt (womit wir dann im Bereich der Steuerhinterziehung wären). Dazu sehe ich hier aber keinen Hinweis

Fragenfrager262 
Beitragsersteller
 17.03.2019, 00:41

Könnte das FA aber nicht annehmen, dass es sich bei dem eingezahlten Geld um Schwarzgeld handelt und die Begründung mit den gesparten Abhebungen als unglaubwürdig abtun?

Andernfalls könnte man ja tatsächliches Schwarzgeld einfach einzahlen und das mit Abhebungen von seinem sauberen Konto (die man in Wahrheit aber ausgegeben hat) rechtfertigen und hätte so leichtes Spiel (Solange sich die Summen annähernd decken)

Havenari  18.03.2019, 09:19
@Fragenfrager262
Könnte das FA aber nicht annehmen

Was das FA annimmt, ist völlig Hugo. Geldwäsche oder Steuerhinterziehung müsste es ggf. beweisen.

Bei einer Steuerhinterziehungsuntersuchung werden vorläufige Angaben geprüft. Sollten die Angaben nicht grob plausibel sein, werden Details in Untersuchung gegeben. Dabei muss man grosse Beträge beweisen können und es wird ein verhältnismässige Lebensunterhalt angenommen. Verdienst Du also zb 2500.- jeden Monat und gibst 3600.- / Monat aus und bezahlst nach 10 Jahren 36000.- auf ein Konto, wird dem nachgegangen. Ansonsten nicht.

Ich denke nicht, dass sich ein Aufwand unter 20'000.- lohnt für eine Untersuchung. Und eine wiederholte Auffälligkeit muss auch gegeben sein oder Bezug zu einer Untersuchung einer Drittpartei bestehen.

Woher ich das weiß:Recherche
Ich habe eben gelesen, dass man sich mit Bareinzahlungen über 10.000€ verdächtig macht und Banken diese dann oft den Behörden melden

Das ist Quatsch. Bareinzahlungen über 10.000 € müssen lediglich registriert werden. Wenn kein Verdacht auf Geldwäsche besteht, muss auch nichts gemeldet werden.

Läuft die Person jetzt Gefahr wegen Steuerhinterziehungen o.ä. verknackt zu werden?

Nein.

Im Prinzip kann man ja in diesem Fall nicht nachweisen

Muss man auch nicht.

Das ganze hebt sich auf. Du sagst das Geld war über Jahre hinweg gesammelt worden von Monat zu Moant im Safe weil man sein Geld lieber zuhause haben wollte. Jz will man es wieder auf die Bank bringen bla bla ... begründung ist ausreichend + du kannst ja zeigen dass von dem Konto dieses geld immer abgegangen ist und somit dürfen die nicht weiter fragen. Komisch würde es werden wenn bei diesem Geld jeoch nur die Neuen Euro Noten dabei sind und keine Alten mehr von früher weil das geld muss ja pber ca. 10 jahre gesammelt worden sein.

Wenn man jeden Monat 700 Euro von seinem Konto abhebt, kann man auch beweisen, dass das Geld vom Konto kommt.

Fragenfrager262 
Beitragsersteller
 17.03.2019, 00:18

Das schon, aber man kann nicht beweisen, dass man das abgehobene Geld nicht für irgendwas ausgegeben sondern auf die Seite gelegt hat. Das meinte ich ^^