Ist das Einmietbetrug?

19 Antworten

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Ich bin einigermaßen entsetzt, wie hier mit den Bedeutungen der Begriffe Betrug und Urkundenfälschung umgegangen wird. Dabei wird doch der § 263 erwähnt und da steht eben genau drin, dass das natürlich kein Betrug ist.

Und was war nochmal genau eine Urkunde? (kleiner Tip, das Ding, das man euch zur Geburtstagsparty überreicht, ist keine - Der Begriff "Urkunde" ist festgelegt!)

Zwischen Mieter und Vermieter kommt nichts anderes zustande als ein gewöhnlicher Vertrag nach BGB. Sie sind völlig gleichberechtigte Vertragspartner. Natürlich kann der Vermieter auf die Idee kommen, sich alles mögliche vom Mieter zeigen zu lassen, der Mieter könnte sofort all dies mit dem Verweiß auf bestehende Datenschutzrichtlinien verweigern, tut er natürlich nicht, er will ja die Wohnung haben. So und jetzt kommts: Der Vermieter ist weder Gott noch König noch Polizei! Er kann zwar alles fragen, der Mieter, der aber nach den Vorstellungen des Rechtsstaats gleichberechtigt ist, kann auch genau so gut frei erfunden antworten. Das ist das Privatvergnügen beider!

Warum wollte ver Vermieter die Lohnabrechnung sehen? Ist mir nie passiert. Braucht man eigentlich auch nicht vorzeigen. Es wird nichts passieren!

Durch das Vortäuschen wirtschaftlich geordneter Verhältnisse begeht der Mieter einen sogenannten Eingehungsbetrug, der gemäß § 263 StGB strafbar ist - also auch dann, wenn er seinen Gehaltszettel "frisiert", was zusätzlich noch Dokumentfälschung ist.

dantes  21.10.2009, 23:10

Das ist so aber falsch. Es wird sich hier kein rechtswidriger Vermögensvorteil verschafft (siehe Gesetzestext). Mietnomaden ja, aber in diesem Fall? Ne, das scheitert spätestens am Richter.

AriGold  21.10.2009, 23:03

Sehr gute Antwort.

bmwanna24 
Beitragsersteller
 21.10.2009, 23:03

Aber er wird doch immer regelmässig zahlen, er kann es ja auch wirklich. die frage ist nur, könnte der Vermieter nachforschen ob die Abrechnung stimmt?

Niysa93  21.10.2009, 23:05
@bmwanna24

Leider ist es der Justiz egal, ob er trotzdem zahlt oder es kann. In der Regel wird kein Vermieter nachforschen, ob der Gehaltszettel stimmt, es sei denn, er schöpft Verdacht - oder liest hier mit..^^

Wer sich unter vorlage fascher tatsachen etwas zu eigen macht oder vorteile daraus bezieht ...begeht betrug"

Ich sehe hier kein Problem, zumal das Einkommen nicht grad sehr gering ist und die Miete regelmäßig gezahlt wird. Jetzt hat der Vermieter sowieso keinen Anspruch auf einen Nachweis des Einkommens. Es gab da auch kürzlich ein diesbezügliches Urteil, welches die Frage auch verneinte, finde es aber grad nicht, stand in der Zeitung.