Ist das eine Straftart?
Hey ich bin 14 und habe neulich mal etwas zu viel getrunken. Ein 29 Jähriger hat mich dann einf mit zu ihm genommen, ohne das ich das wollte und als wir dann bei ihm waren hat er mich einf geküsst. Nach einer Weile war ich wieder etwas nüchterner und bin aus seinem Haus gerannt. Er ist mir noch ein paar Meter hinterher aber er hat mich nicht gekriegt. Ich habe danach gemerkt das es der Nachbar von meiner oma war und bin zu ihr. Mich verfolgt das jz seit Monaten und habe wie eine kleine Angst vor Erwachsenen Männern entwickelt. Ich wollte mal fragen ob das schon eine Straftart ist oder nur wenn er mich vergewaltigt hätte?
Bitte verurteilt mich dafür nicht es war wirklich nicht gewollt.
4 Antworten
Ja, das war schon eine Straftat, würde wohl auf sexuelle Nötigung hinauslaufen.
Nicht wirklich, sie war betrunken und damit nicht konsensfähig. 😉
Es ist nicht verboten alkoholisiert Sex etc. zu haben!
Ah, ein Strohmann-Liebhaber. 😉
Sie war 14, MINDERJÄHRIG
Uninteressant da man mit 14 Sex haben darf mit wem man will!
Sie hätte nicht betrunken sein dürfen in der Öffentlichkeit.
MN darf ebdn mit 14 nicht mit jedem sex haben, dass ist ja die sache
Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d.h. freiwilliger) Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei. Für Volljährige ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt geleistet wird (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren).
Du hast es wohl nicht ganz fertig gelesen:
Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren,
wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit
des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen (Geld-
strafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren).
Sie behauptet!
Du hast Recht. Geschützt sind vor allem Kinder (bis einschl. 13 Jahre). Ab 14 greift der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) nicht mehr, weil das Tatopfer eben kein Kind mehr ist. Dem Alter kommt folglich keine strafbegründende Relevanz mehr zu. Es kann jedoch noch dazu führen, dass die sonstigen Straftaten als erfüllt angesehen werden. Dies insbesondere, wenn man davon ausgehen darf, dass ein 14-jähriger Mensch noch nicht so entwickelt ist, dass er nicht leichter manipuliert oder überwältigt werden kann.
Du hast aber auch Unrecht. Denn Hacker48 hat hier überhaupt nicht von sex. Missbrauch Minderjähriger gesprochen, sondern von einem sex. Übergriff (den er wohl mangels Detailkenntnis "sexuelle Nötigung" nannte - was nur mangels der Notigungselemente nicht vorliegt, die Strafvorschrift ist aber identisch). Die Strafbarkeit kommt folglich aus § 177 StGB. Hier reicht es aus, wenn der Täter mit irgendeinem Menschen (egal welchen Alters) sexuelle Handlungen vornimmt und dabei eine Lage ausnutzt, in der das Opfer einen entgegenstehenden Willen nicht bilden kann. Dies dürfte bei einer volltrunkenen, 14-jährigen Person ziemlich auf der Hand liegen. Es lässt sich auch unschwer aus dem obigen Sachverhalt ablesen. Die von Hacker48 angenommene Strafbarkeit liegt also ziemlich nahe. Das Alter spielt hierbei nur subsidiär eine Rolle.
Danke, das spart mir eine Menge Mühe. Hat mich ein wenig geärgert, dass sich DasFischDing eingemischt hat, auch wenn es nur gut gemeint war...
Allerdings kämpfst du hier auf verlorenem Posten, check mal die Kommentare von StRiW unter seiner eigenen Antwort.
Ich habe von sexueller Nötigung gesprochen, weil ich meinte, dass das der passendste Teil der Überschrift des entsprechenden Gesetzes war. Aber du hast Recht, sexueller Übergriff steht auch dabei, danke für die Korrektur.
Du sprichst von § 182 StGB. Dabei ist insbesondere die (von dir ja bereits zitierte) fehlende Fähigkeit zur sex. Selbstbestimmung relevant. Diese ist hier aber mE bisher nicht erkennbar. Nur weil jemand 14 Jahre alt ist, kann man nicht darauf schließen, dass diese Fähigkeit nicht vorhanden ist. Anhaltspunkte dafür sind bisher auch nicht wirklich erkennbar (etwa eine Retardierung oder ein Machtgefälle ggü dem Täter).
Aber vermutlich ging es dir nur darum überhaupt eine Norm zu zitieren, die sex. Handlungen zwischen Erwachsenen und Jugendlichen anspricht, oder?
Ja tut mir leid das ich mich eingemischt habe, ich war wegen mangeldem schlaf, noch recht im halbschlaf, bin auf diese kommentardiskussion gekommen und hab irgendwas hingeklotzt welches das Thema nur streift, danach ging ich weiter schlafen, danke für diese sehr große und ausführliche Aufklärung
Okay danke für die Antwort
Kein Mensch hat das Recht, dich so zu bedrängen und zu belästigen.
Es ist ganz wichtig, dass du dir ein Herz fasst und darüber mit einer Person deines Vertrauens sprichst. Das kann jede:r sein!
Du bist das Opfer, keine Angst.
Danke :) wüsste aber nicht mit wem ich drüber reden sollte
Meiner oma kann ich sowas nicht sagen, die würde es meinen Eltern erzählen und die würden ausrasten
Dir ist Unrecht angetan worden, ich bin mir sicher, dass deine Eltern dich unterstützen werden. Sie haben dich lieb und wollen, dass es dir gut geht.
Ich überlegs mir ob ich es ihnen sagen danke
Tia je nach Sichtweise!
Vermutlich nein!
Okay danke für die Antwort
Das jemand mit einem nach Hause geht, ist keine Straftat. Das jemand einen Küsst ist keine Straftat.
In dem Moment wo Du deutlich gemacht hast ich will das nicht, bist DU ja gegangen. Ob jemand Dir dann folgt ist nicht relevant.
Er hat mich in sein Auto gezogen, also nein ich bin nicht freiwillig mit ihm nachhause, und er war relativ nüchtern und ich war komplett weg
Schmarrn.
Je nach Kuss gilt es regelmäßig als sexuelle Handlung und das kann eine Straftat sein.
Das mit "nach einer Weile" hast du offenbar auch überlesen. 😉
Wir haben gottseidank kein Gesetz wo man erstmal eine schriftliche Genehmigung zum Küssen braucht!
Lass dich nicht belabern, der Typ hat sich zweifelsohne strafbar gemacht. 😉
Es geht darum das er 29 war, ich 14 und ich komplett betrunken war, er war relativ nüchtern und er mich in sein Auto gezogen hat und ohne das ich ihn überhaupt kannte mich dann in sein haus mitgenommen hat und mich geküsst hat
Ich merke schon, du hast keine Ahnung. Aber es ist interessant, wie sehr du das Verhalten des Typen hier verteidigst...
Na dann haben sich ja tausende von Menschen dieses Wochenende mal wieder strafbar gemacht.
Da hat das Mädel den Typen abgeschleppt und er ist Schuld! Klar!
Da hat das Mädel den Typen abgeschleppt
Diese Aussage muss man sich, vor allem nach den Kommentaren der FS, mal auf der Zunge zergehen lassen. Sehr interessant, indeed. 😉
Es steht Aussage gegen Aussage im Zweifelsfall!
Erstens hat sie nicht auf der Stirn tätowiert, ich bin 14. Je nach Outfit und Lokalität kann man schon davon ausgehen, das alle über 16 oder gar 18 sind.
Nur weil sie es so sieht muss es nicht offensichtlich gewesen sein, bis sie die Wohnung hat verlassen! Das sie es nicht ebenso wollte etc.
Im übrigen gilt das gleiche auch anders rum. Sie behauptet er war recht nüchtern.
Wir reden auch nicht das sie im Koma lag aufgrund ihres Alkohol Konsums.
Es ist die typische Situation wo man sich die Finger verbrennt! Wenn man mit dem Feuer
Unangenehm ist es im schlimmsten Fall für beide Seiten! Auch wenn es bei der Polizei zur anzeige kommt!
Im übrigen bin ich auch schon in einem fremden Bett aufgewacht und habe die Frau nicht angezeigt.
Es steht Aussage gegen Aussage im Zweifelsfall!
Das bedeutet gar nichts, wenn die Aussage der Geschädigten besonders glaubwürdig ist. Diese Glaubwürdigkeit kann sich etwa aus der Aussage der Oma ergeben, die den Gemütszustand ihrer Enkelin beschreibt, als diese bei ihr ankam.
Das Gericht ist in seiner Beweiswürdigung frei und darf einen Angeklagten auch gegen seine Unschuldsbeteuerungen verurteilen 😉
Na dann haben sich ja tausende von Menschen dieses Wochenende mal wieder strafbar gemacht.
Ziemlich sicher sogar. Und einige davon vielleicht auch wegen Sexualdelikten. Sofern du damit aber sagen willst, dass Küssen verboten sei (man denke nur an den alten Song der Prinzen), so vereinfachst du leider viel zu sehr.
Der Kuss kann strafbar sein, weil es sich dabei um eine sexuelle Handlung handeln kann. Dies allein reicht freilich noch nicht für eine Straftat aus. Wenn aber weitere Umstände, wie ein besonders junges Alter, Alkoholisierung und eine sich daraus ergebene Lage, in welcher das Opfer nicht mehr in der Lage ist einen entgegenstehenden Willen zu bilden, hinzukommen, dann wird es brenzlig.
Dabei ist freilich nicht jeder Kuss unter Betrunkenen strafbar. Aber wenn so viele Umstände zusammen kommen, sollte man eben vorsichtig werden.
Es geht hier nicht darum das Pirschverhalten junger Männer zu dämonisieren. Aber die von dir offen gezeigte Akzeptanz sexueller Übergriffe gegenüber Minderjährigen, die (auch) in ihrer persönlichen und sexuellen Entwicklung besonderen Schutz genießen (dürfen und müssen) ist erschreckend und besorgniserregend.
Aber die von dir offen gezeigte Akzeptanz sexueller Übergriffe gegenüber Minderjährigen, die (auch) in ihrer persönlichen und sexuellen Entwicklung besonderen Schutz genießen (dürfen und müssen) ist erschreckend und besorgniserregend.
Es ist besorgniserregend wie schnell man strafbar schreit.
Mir schuldet eine junge Dame noch einige hunderttausend Euro wegen so einer Beschuldigung, hat auch zu unterlassen Behauptungen in die Welt zu stellen die gerichtlich festgestellt nicht stimmen. Jedoch hat es trotzdem meinen Namen geschadet!
Es ist besorgniserregend wie schnell man strafbar schreit.
Wenn, wie hier, ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht, ist es keinesfalls besorgniserregend. Lediglich die Realitätsverkennung, hier überhaupt kein Fehlverhalten sehen zu wollen.
Mir schuldet eine junge Dame noch einige hunderttausend Euro (...)
Toll. Relevanz?
Davon mal abgesehen, dass du mit 14 eben aus gutem Grund keinen Alkohol trinken sollst: geh zur Polizei, frag ob du mit einer Frau sprechen kannst und erzähle es ihr. Oder rufe an (Nummer vom Revier findest du im Internet) und frage einfach, ob das als Straftat gilt.
Das muss man schon herbeireden