Ist das Dokumentenfälschung?

6 Antworten

Tja, die Buchhaltungsvorschriften besagen "keine Buchung ohne Beleg".

Die selbstgeschmiedeten Rechnungen sind natürlich keine gültigen Belege. Also ist zumindest die Buchhaltung frisiert -auch wenn dem Fiskus dadurch kein Schaden durch Steuerverkürzung o.ä. entstehen sollte.

Es handelt sich strenggenommen tatsächlich um Urkundenfälschung.

Selbstverständlich ist es nicht in Ordnung, Belege zu verfälschen, um eine Zahlung zu erwirken. Sie könnte sicherlich Probleme bekommen, wenn es aufkäme und sie sollte sich in Zukunft davor hüten.

Ob man es strafrechtlich als Betrug bezeichnen kann, da wäre ich mir nicht sicher. Denn Merkmal eines Betrugs ist es, dass man sich "einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft und das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt."

Rechtmäßig ist es ja, dass die Kollegen ihre Auslagen zurückbekommen. Sie erreicht also damit nichts, was den Leuten nicht zusteht. Die Firma wird also nicht geschädigt. Trotzdem müssen die Dokumente dafür natürlich in Ordnung sein.

Vielleicht sollte man den Hotels mal androhen, dass man künftig keine Buchungen mehr bei ihnen vornimmt, wenn sie nicht in der Lage sind, korrekte Rechnungen auszustellen. Zudem schreibst du da, dass die Kollegin die Abrechnungen für andere Kollegen erledigt. Dann würde ich an ihrer Stelle drauf drängen, dass die Betroffenen bei ihrm Hotelaufenthalt bitte selbst dafür Sorge tragen, dass die Rechnungen korrekt ausgestellt werden.

Es ist gut gemeint von ihr, aber sie muss bedenken, dass es wenig Sinn macht, sich selbst zu Gunsten von Anderen in Schwierigkeiten zu bringen.

Ja, ist es. Sie erzeugt zwar keinen eigenen Vorteil (also für sich), dennoch ein abmahnbares Verhalten. Mangels Vorteilsnahme dürfte eine Kündigung deshalb) ohne einschlägige Abmahnung) eher nicht möglich sein.

Aber auch der Buchhaltung muss man hier ein wenig auf die Füße treten:

Wenn es keine ordentlich Rechnung gibt, wird die abgelehnt und zum gleichen Buchungsvorgang eine Gutschrift erstellt.

Ist mal kein Fremdbeleg vorhanden, reicht auch ein Eigenbeleg - allerdings sind dann keine Vorsteuern abzugsfähig.

Nein, Du übertreibst nicht.

Das sind Fälschungen.

ChicaTonta 
Beitragsersteller
 25.06.2014, 21:07

Ja, es sind eindeutig Fälschungen. Aber ist denn eine Rechnung ein Dokument / Urkunde? Oder kann man das, was meine Kollegin gemacht hat, als Kavaliersdelikt verharmlosen?

Klaraaha  25.06.2014, 22:17
@ChicaTonta

Als Kavliersdelikt kann man es nicht sehen. Hier wird die Firma geschädigt, was ein Kündigungsgrund ist und eigentlich auch das Finanzamt. Die Firma setzt ja die Reisekosten von der Steuer ab.,Wenn das bei einer Steuerprüfung auffällt, muß die Steuer wieder zurückgezahlt werden. Eigentlich darf man beim Finanzamt nur Originalrechnungen geltend machen, und der AG hat hier unwissentlich eine Fälschung wie ein Original behandelt, kann also Ärger mit dem Finanzamt bekommen..

PeterSchu  26.06.2014, 13:08
@Klaraaha

Ich sehe hier nicht, dass die Firma geschädigt wird. Sie hätte ja die Hotelkosten auf jeden Fall zu zahlen. Die Rechnungen sind also vom Grund her richtig, nur nicht mit der richtigen Anschrift versehen.

Es ist ja nicht so, dass die Leute einen privaten Aufenhalt jetzt von der Firma bezahlt haben wollen.

Das ist eindeutig Urkundenfälschung und Betrug.

Beides sind Straftaten.