Ist bei einem Sportunfall im Verein auch die Berufgenossenschaft zuständig oder nicht?

7 Antworten

Wer bei einem Verein sportlich aktiv ist, ist durch die Sportunfall-Versicherung des Vereins abgesichert.

Die BG ist eigentlich nur für Unfälle bei und auf dem Weg von und zur Arbeit zuständig. Vereine haben i.d.R. entsprechende Versicherungen. Ist der Unfall selbst verschuldet, dürfte das die private Unfallversicherung betreffen.

Die Berufsgenossenschaft hat damit nichts zu tun. Sport ist zwar kein Mord, doch er kann schmerzhaft sein. Bei solchen Unfällen stellt sich dann folgende Frage: Wer muss Schadensersatz leisten? Hier muss die Versicherung des Vereins einspringen. Diese ist verpflichtet, für alle Unfälle während des Sportbetriebs zu haften, die nicht vorsätzlich erfolgt sind. Daher muss ein Sportunfall auch beim Arzt oder im Krankenhaus als solcher angegeben, sowie dem Verein angezeigt werden. Die Versicherung des Vereins und die eigene Krankenkasse klären dann die Aufteilung der Kosten untereinander.

Nein! Bei der Berufsgenossenschaft sind nur Arbeits- oder Arbeitswegeunfälle versichert.

Sportverein ist dein Privatvergnügen das du selber absichern musst.

Warum sollte die Berufsgenossenschaft dafür aufkommen? Ergibt doch garkeinen Sinn! Kommt deine Autoversicherung für einen Arbeitsunfall auf?

polarkreis35 
Beitragsersteller
 28.05.2009, 09:31

Ergibt für mich auch keinen Sinn, aber ein Freund von mir behauptete dies und deshalb meine Frage mal hier...