Müssen Arbeiter beim Strassenbau Helme tragen?
Ich hatte vor wenigen Tagen eine Diskussion mit Bauareitern. Hier ging es darum, ob es eine Helmpflicht für Arbeiter beim Strassenbau gibt ? Beim Hochbau gilt Helmpflicht. Wie aber sieht das beim Strassenbau aus ? Bestimmt das der Arbeitgeber ob Helm getragen werden muss, oder gibt es eine Vorschrift seitens der Berufgenossenschaft ? Wenn ja, bitte Quelle nennen.
Antworten bitte nur von Sachkundigen und keine Vermutungen. Danke.
2 Antworten
da der Strassenbau lt der BG Bau zum Tiefbau gehört ist dort das Tragen so einer Kopfbedeckung von Vorteil. Und weiter: Grundsätzlich besteht eine Helmpflicht bei allen Tätigkeiten, wo es Gefährdungen durch herabfallende, pendelnde, umfallende oder wegfliegende Gegenstände gibt. Das ist etwa bei der Arbeit unter Baukranen der Fall. Das gleiche gilt, wenn Beschäftigte mit dem Kopf an Gegenstände stoßen könnten, beispielsweise auf Baugerüsten. Wo es solche Gefährdungen gibt, haben Arbeitgeber die Pflicht, ihren Mitarbeitern Arbeitsschutzhelme bereit zu stellen. Mehr auf der Seite der BG Bau
Du hast dich bemüht , mir eine Antwort zu geben. Danke dafür.
Doch meine Frage war eine andere. Nämlich die, ob es eine Helmpflicht im Strassenbau gibt , abgesehen von möglichen Gefahren, wie von dir angemerkt.
Beim Hochbau gilt grundsätzlich Helmpflicht, während der Arbeit auf der Baustelle. Das ist klar geregelt.
Gefährdungen gibt es z. B. beim Strassenbau bei Kanalarbeiten. Einen Hinweis, dass es explizit auch beim Strassenbau Helmpflicht gibt, kann ich nirgendwo finden.
Wenn da z. B. ein Graben ausgehoben wurde, der nur 60 cm Tiefe hat, ein Arbeiter mit der Schaufel zugange ist, muss er da einen Helm tragen, wenn keine Baggerschaufel, kein Kran oder sonst etwas in der Nähe ist ?
Die Bau BG sagt darüber nichts verbindliches aus.Lediglich, dass es keine Anordnungen gibt, ausser den bekannten Vorschriften. Im übrigen sei es Sache des Arbeitgebers festzulegen, ob Helmpflicht ode rnicht. Leider kann man it solcehn Hinweisen nur wenig anfangen, weil der eine AG es so sieht, während ein anderer AG es anders sieht.
Eine generelle Pflicht gibt es nicht. "Helmpflicht" nur bei allen Tätigkeiten, wo es Gefährdungen durch herabfallende, pendelnde, umfallende oder wegfliegende Gegenstände gibt. Das ergibt sich schon aus den entsprechenden Vorschriften...hast du ja selbst schon erkannt.
Ansonsten muss die Firma in ihrer Gefährdungsbeurteilung festlegen in welchem Umfang PSA zu tragen ist.
Ich weiß das es Helmpflicht im Hochbau gibt. Du hast ja nach Straßenbau gefragt. ;)
Auf Baustellen im Hochbau gilt grundsätzlich Helmpflicht. Es ist dem Arbeitgeber dabei nicht freigestellt zu entscheiden, ob seine Mitarbeiter Helme tragen müssen oder nicht.
Im Stassenbau gilt das, wovon du schreibst. Da ist es dem AG freigestellt, ob und wann der Mitarbeiter einen Helm zu tragen hat. Das wird in der Gefährdugbeurteilung dokumentiert.
Im Arbeitsschutzgesetz und den UVV`s ist geregelt, welche PSA anzuwenden ist.