Ist bei einem Kaufvertrag auch noch eine Rechnung dabei oder erübrigt sich die?
Sind das zwei separate Formulare oder ersetzt das eine das andere?
3 Antworten
Es sind zwei unterschiedliche Formulare. Das eine besiegelt den Handel, die Rechnung schließt ihn ab. Oft werden Rechnungen noch im Anschluß gebraucht, Finanzamt etc. Da reicht der Kaufvertrag nicht aus, da Du ja noch zurücktrten könntest.
Auf die Rechnung gehören Nettopreis, MWST und Bruttopreis.
Im Kaufvertrag musst Du die MWST nicht unbedingt als Summe ausweisen, es reicht, wenn Du dazu schreibst, plus aktuell gültige MwST, Du kannst aber auch den Prozentsatz ausweisen.
Im Endpreis ist der Mehrwertsteuer-Betrag in Höhe von ---- enthalten !
Kaufvertrag ist die gegenseitige Absichtserklärung, sozusagen.
Rechnung erfolgt in der Regel mit oder nach Lieferung, da die Lieferung normalerweise nicht mit Abschluß des Kaufvertrags zusammenfällt. Zusätzlich kann es dann noch einen Lieferschein geben - vor allem dann, wenn der Rechnungsempfänger ein anderer Mensch sein kann als der Leistungsempfänger (oft bei Firmen).
Lieferung auf der einen Seite und Begleichung der Rechnung auf der anderen Seite schließen dann den Kaufvertrag ab.
Ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung !
Kaufvertrag und Rechnung ist ein Unterschied!!!!
Also erstelle ich neben dem Kaufvertrag auch noch eine Rechnung. Ja?
Ja, auf jeden Fall.
Natürlich!
Und ist die Mehrwertsteuer auf einem Vertrag dann auch verzeichnet? Oder nur der Nettopreis?