Inkassounternehmen schickt Außendienstmitarbeiter
Hallo.
Ich habe vor etwa 8 Jahren einmal was bei Beathe Uhse bestellt (weiß nicht mal mehr was das war). Jetzt fordert Bosch Inkasso mich auf, eine offne Rechnung bei Beathe Uhse zu begleichen und will einen Außendienstmitarbeiter vorbeischicken.
Ich hatte vor einiger Zeit viele Schulden und kenne es eigentlich eher so, dass Inkassofirmen, bei nicht Bezahlung, einen Anwalt einschalten bzw. dann ein Mahnbescheid vom Gericht folgt. Meine Schulden habe ich mittlerweile (dachte ich jedenfalls) getilgt. Weder Bosch Inkasso, noch Beathe Uhse haben bislang einen gerichtlichen Titel gegen mich erwirkt und soweit ich weiß, ist die Schuld somit auch verjährt.
Meine Frage ist: Wie soll ich damit jetzt umgehen bzw. weiter vorgehen? Hat vielleicht jemand bereits Erfahrung mit der Sachlage?
Mfg Jadwiga
8 Antworten
Wenn es keinen Titel gibt: "Hallo Inkassobüro. Sie haben weder eine Vollmacht noch einen Nachweis eines Forderungsübergangs vorgelegt, zudem keine Titelkopie. Ich weise daher die Forderung vollumfänglich zurück. Die Forderung ist zudem verjährt. Weitere Schreiben werde ich ignorieren, einem Mahnbescheid widersprechen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Sollten Sie einen Außendienstmitarbeiter vorbeischicken, werde ich ihn mittels Polizei vom Grundstück entfernen lassen und Strafanzeige erstatten."
Sollten sie wider Erwarten doch einen Titel haben, melden sie sich schon nach deiner Einrede der Verjährung.
Alle weiteren Briefe würde ich ignorieren, solange nichts von einem Gericht kommt oder eine Titelkopie vorliegt.
Super Antwort,Respekt ,da kennt sich jemand aus .
Ein Inkassobüro ist keine Behörde. Die haben keine Sonderrechte. Insbesondere haben die nicht das Recht, eine Wohnung zu betreten. Ggf. kann man ihnen Hausverbot erteilen und sie notfalls durch die Polizei entfernen lassen.
Die Drohung mit dem Hausbesuch liest man insbesondere bei unseriösen Inkassoforderungen häufig. Tatsächlich schicken die meistens niemanden vorbei, denn Hausbesuche wären selbst bei nicht verjährter und berechtigter Forderung gegenüber dem Schuldner gar nicht berechnungsfähig, weil gegen die Schadensminderungspflicht. Außerdem haben Inkassobüros gar nicht die Ressourcen, um wegen drei- oder vierstelliger Forderungen bundesweit Mitarbeiter herumfahren zu lassen. Das ist Mumpitz.
Man kann dem Laden so antworten wie von mepeisen beschrieben.
soweit ich weiß, ist die Schuld somit auch verjährt.
Verjährung tritt nicht automatisch ein, sie muss aktiv erklärt (eingeredet werden). Also Brief zurück:
Zwecks nicht vorliegender Titelkopie muss ich davon ausgehen, dass die Forderung verjährt ist und werde diese daher nicht bezahlen.
Diese Schulden sind verjährt. Sollte ein Mahnverfahren dennoch eingeleitet werden, dann Widerspruch einlegen. Die Sache hat sich erledigt. Auf das Inkasso-Schreiben würde ich nicht weiter reagieren. Wenn diese Firma zuviel in der Portokasse hat, ist es einzig deren Problem.
Ist die Forderung tituliert ?
Falls Nein dann ist verjährt
"Sehr geehrtes Inkasso team, ich untersage hiermit ausdrücklich die Kontaktaufnahme per Außendienst und Telefon"
falls die Forderung verjährt ist zusätzlich :
"...die Forderung ist verjährt - stellen Sie Ihre beitreibungsbemühungen ein .."
Schriftlich machen natürlich