Inkasso kosten Zahlungspflichtig bei Minderjährigen?
Ich bin 16. Jahre alt und habe vor ein paar Monaten online etwas bestellt. Blöd gelaufen, aber mir war nicht bewusst dass ich ohne die einwilligung bzw. unter 18 noch garnichts bestellen darf. Nun habe ich vor paar Monaten schon eine Inkassobrief von Ident Inkasso bekommen und es hat sich heraus gestellt das ich schließlich die inkassoKosten nicht begleichen musste, da ich minderjährig bin. Nun habe ich einen Inkasso Brief von Infoscore Forderungsmanegement bekommen, habe da bisher alle kosten begliechen (bis ich die info aufgrund minderjährigkeit von ident ersz später bekommen habe).. meine frage wäre jetzt ist es für alle inkassounternehmen geregelt dass minderjährige die Kosten nicht zahlen müssen? Kann es mir jemand erklären? Oder muss ich die Kosten von infoscore trotzdem begleichen?
4 Antworten
Da du noch keine 18 Jahre alt bist, bist du nur beschränkt geschäftsfähig. Somit darfst du Verträge, welche nicht nur zu deinem Vorteil sind (das wäre z. B. bei Schenkungsverträgen der Fall), nur mit Zustimmung deiner gesetzlichen Vertreter (Eltern) abschließen, also auch Kaufverträge.
Die Zustimmung deiner Eltern kann vor und nach dem Kauf erfolgen. Vor dem Kauf nennt man sie Zustimmung, danach Genehmigung. Der Unterschied: Wenn du (vorerst) ohne Wissen und Zustimmung deiner Eltern einen Vertrag abschließt, ist dieser rechtlich gesehen "schwebend unwirksam". Erst mit Genehmigung deiner Eltern wird er wirksam. Heißt: Wenn deine Eltern nachträglich dem Vertragsschluss widersprechen, also ihre Genehmigung nicht erteilen, wird der Vertrag unwirksam, heißt das Geschäft muss rückabgewickelt werden. Auf deutsch: Ggf. von dir gezahltes Geld muss erstattet werden und du musst die erhaltene Leistung (z. B. ein Handy) zurückgeben. Entstandene Schäden des anderen Vertragspartners z. B. durch Abnutzungen des Handys muss man ihm dann natürlich trotzdem erstatten.
Also wenn deine Eltern dem Vertragsschluss nachträglich widersprechen, dann fehlt dem Inkasso die rechtliche Grundlage für ihre Forderung, weil die rechtliche Grundlage (Kaufvertrag) unwirksam wird. Dann musst du nichts mehr zahlen, musst aber auch eben die erhaltenen Leistungen zurückgeben und ggf. für Schäden haften.
Das ist mir durchaus bekannt, aber für 5 Euro wird wohl kaum ein Inkasso eingeschaltet..
Das kann man auch anderst sehen... wie du ja bereits sagtes... schäden müssen trotzdem beglichen werden, und das Inkasso kann ein Verzugsschaden sein. Das trifft insb. dann zu wenn ein alter angegeben werden musste und hier falsche Angaben gemacht wurden.
Aber dann wäre es bei Ident doch auch so gewesen dass ich die kosten hätte zahlen müssen oder? Ist das nicht für alle unternehmen gleich? Warum sollte ich dann bei infoscore zahlen müssen, obwohl es rechtlich das selbe wäre?
Das problem ist ich habe die ware des unternehmens (h&m) noch komplett neu hier könnte sie sogar zurücksenden (jedoch sind die 30 tage vorbei). Sollte ich also wegen den kosten jetzt h&m informieren dass ich minderjährig bin, die ware zurückschicken und und nur den schaden von h&m bezahlen bzw die ganzen inkassokosten zurücklassen (wenn h&m weißt dass der vertrag nicht durchgesetzt werden kann)? Hätte jetzt gefacht ich müsste infoscore in kentniss über meine minderjährigkeit setzen oder doch h&m?
Sofern die Kleidung keine Gebrauchsspuren aufweist, ist dem Unternehmen auch kein Schaden entstanden - die Inkassogebühren sind deren Problem und nicht deins. Die 30 Tage Rückgaberecht oder wie H&M das nennt haben damit nichts zu tun.
Schickt die Ware an H&M zurück (mit verfolgbarer Sendungsnummer).
Deine Eltern sollen dann einen Brief (!) an das Inkassounternehmen aufsetzen, in welchem sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Vertrag ohne ihre Zustimmung mit einem Minderjährigen geschlossen wurde (dein Perso als Anhang) und sie diesem Vertrag nachträglich auch nicht zustimmen, d. h. dass sie ihre Genehmigung nicht erteilen. Außerdem bitte reinschreiben, dass sie die Ware selbstverständlich zurück senden und dazu bitte die Sendungsnummer angeben.
Zusätzlich sollen deine Eltern im Brief darauf hinweisen, dass sie die Weitergabe von Daten an die Schufa gemäß Paragraph 28a BDSG untersagen und sich eine Beschwerde beim zuständigen Landgerichtspräsidenten (hat die Aufsicht über Inkassounternehmen) sowie beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) vorbehalten.
Dann sollte von denen garantiert nichts mehr kommen.
aber mir war nicht bewusst dass ich ohne die einwilligung bzw. unter 18 noch garnichts bestellen darf.
dürfen schon, mit Einverständniss der Eltern. Auch dort werden rechtsverbindliche Geschäfte abgeschlossen. In den AGB´s steht kein Hinweis auf Volljährigkeit! sind diese Verträge zunächst mal schwebend unwirksam - bis dem ein Erziehungsberechtigter zustimmt.
Du brauchtest auch keine Altersangabe machen - und es wurde nicht danach gefragt
Hättest nur bezahlen brauchen, dann wäre doch alles gut
Infoscore hat sich WG einer anderen Sache als ident gemeldet ?
Die Hauptforderung hast Du beglichen?
Wesentliches wurde schon von @rene gesagt. Du solltest wissen das reine inkassokosten , unabhängig von der Minderjährigkeit, kaum explizit eingeklagt werden. Viele Gerichte wurden diese Gebühren streichen bzw erheblich dezimieren.
Habe zuerst briefe von Infoscore bekommen und sie immer begliechen da ich nie wusste das ich als minderjährige nichts zahlen muss.. bis ich mich aufgrund eines briefes von ident informiert habe und sie meinten dass sie mir dann dort das geld zurückbuchen (minderjährig)
Deine Eltern sollen schreiben das Sie dem Kauf wiedersprechen weil du unter 18 bist! Damit ist alles vom Tisch.
Die Ware geht dann zurück
Das problem ist ich habe die ware des unternehmens (h&m) noch komplett neu hier könnte sie sogar zurücksenden (jedoch sind die 30 tage vorbei). Sollte ich also wegen den kosten jetzt h&m informieren dass ich minderjährig bin, die ware zurückschicken und und nur den schaden von h&m bezahlen bzw die ganzen inkassokosten zurücklassen (wenn h&m weißt dass der vertrag nicht durchgesetzt werden kann)? Hätte jetzt gefacht ich müsste infoscore in kentniss über meine minderjährigkeit setzen oder doch h&m?
Das ist so natürlich nicht ganz richtig. Auch Kinder- und Jugendliche dürfen Kaufverträge abschließen, wenn diese unter den Taschengeldparagraphen §110 des BGB fallen. Wenn sich also ein Kind aus Mitteln des Taschengeldes ein Eis, eine Zeitschrift oder sonstiges in entsprechendem Rahmen besorgt, so ist das ein durchaus gültiges Rechtsgeschäft