Hallo, ich hab gerade ein schreiben von Universum Inkasso bekommen und die wollen jetzt richtig Geld sehen. Wer kennt sich aus?
Hallo,
ich hab gerade ein schreiben von Universum Inkasso bekommen und die wollen jetzt richtig Geld sehen.
Bestellt hatte ich dort was am 22.07.2011 und angeblich hätte ich die letzte Mahnung 23.08.2013 bekommen. was leider nicht der fall ist.
Ist das jetzt verjährt?
Was soll ich tun?
mfg
Andi
7 Antworten
Ja, es ist verjährt. Universum Inkasso ist in der Nachweispflicht. Schreibe einen Widerspruch, dass die genannte Forderung nicht besteht, also sie einem Irrtum unterliegen und fordere ggf. verbindlich einen Einlieferungsbeleg für das angebliche Schreiben von 2013.
Verjährung bedeutet immer nach drei Jahren zum Ende des Verjährungsjahres. Universum Inkasso hofft wohl mit der Unterstellung auf deine Einfältigkeit; wollen so unschuldige Bürger abzocken. Lasse dich nicht beirren. Mache ihnen formlos klar, dass Du nichts bestellt hast und es folglich auch keine Mahnung gegeben haben kann. Gegenteilige Behauptung sollen sie bitte widerspruchsfrei belegen. Dazu sind sie verpflichtet.
Mahnungen, inkasso und anwaltsschreiben aendern nichts am verjährungssachverhalt
Wann Du die letzte Mahnung bekommen hast ist uninteressant, die Mahnung hemmt die Verjährung nicht.
Bei einem Mahnbescheid sieht das schon anders aus, da mußt Du nämlich tätig werden sonst kommt der VB.
Du kannst der Inkassobude einmalig, schriftlich, mitteilen daß Du die Einrede der Verjährung geltend machst. Die Weiteren Schreiben mit finsteren Drohungen kannst Du ignorieren. Sollten sie es wagen, was nicht passieren wird, tatsächlich einen echten Mahnbescheid zu schicken mußt Du natürlich entsprechend widersprechen.
Also zunächst kommt deer Mahnbescheid vom zuständigen Mahngericht in einem gelben Umschlag. Den Widerspruch mußt Du nicht begründen. Die Rechte Seite von dem Mahnbescheid kann man abtrennen. Du mußt nur ein Kreuz machen und unterschreiben. Genau lesen, dann weißt Du wo. Diesen Teil schickst du dann an das Mahngericht zurück, am Besten per Einschreiben. Dann einfach weiter abwarten was kommt, wenn überhaupt.
Achtung manche Inkassobuden verschicken "Mahnbescheide" die den amtlichen MB´s ein bißchen ähnlich sind, sowas kannst Du ignorieren. Absender ist immer das zuständige Mahngericht, nicht irgendeine Inkassubude.
ich hab jetzt tatsächlich ein Mahnbescheid bekommen.
Wenn es ein richtiger MB ist leg entsprechend Widerspruch ein.
Ja ich denk der war echt, deine Beschreibung passt genau. Oh man diese Schreiben machen einen aber echt nervös.
Ich Hoffe da ist bald ruhe.
Die Mahnung (soweit dies kein gerichtlicher Mahnbescheid war) hemmt die Verjährungsfrist nicht, ebenso tritt kein Neubeginn der Verjährung ein.
Mit Ablauf des 31.12.2014 ist mMn ein Anspruch auf die damalige Rechnung hinfällig.
Setz den inkassoladen darüber schriftlich in kenntnis das die forderung verjährt ist.
Wenden Sie sich einfach an die nächste öffentliche Schuldnerberatung Ihres Wohnortes.
also falls die doch noch ein Mahnbescheid schicken muss ich nur wiedersprechen? Falls notwenig wie formulier ich das?
Mit freundlichen Grüßen
Andi